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Freitag, 29. März 2024
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Bürgerentscheid Dietenbach am 24. Februar
Die Wahlbenachrichtigungen werden verschickt

Die Vorbereitungen für den Bürgerentscheid Dietenbach laufen auf Hochtouren. Am 24. Februar sind rund 175.000 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, über den vom Gemeinderat beschlossenen neuen Stadtteil zu entscheiden. Von Dienstag, 22., bis Samstag, 26. Januar, verschickt das städtische Wahlamt die Wahlbenachrichtigungen.

Laut Kommunalrecht, das auch für Bürgerentscheide gilt, müssen alle Wahlberechtigten bis zum 3. Februar benachrichtigt sein. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement (Fehrenbachallee 12, Tel. 201-5558) in Verbindung setzen.

Die Wahlbenachrichtigung informiert über die Wahlzeit und Anschrift des Wahllokals, ob es rollstuhlgerecht zugänglich ist, und enthält einen Vordruck zum Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen. Denn wer am 24. Februar nicht vor Ort sein kann, sollte wie auch bei „normalen“ Wahlen Briefwahl beantragen.

Den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann man auf fünf Arten beantragen: Im Internet unter www.freiburg.de/briefwahl; mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung; persönlich unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder eines Ausweises beim Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung; formlos per E-Mail an wahlamt@stadt.freiburg.de; oder schriftlich unter Angabe seines Namens, Vornamens, Geburtsdatum und Anschrift. Telefonisch kann man den Wahlschein dagegen nicht beantragen.

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können nur bis Freitag, 22. Februar, 18 Uhr, beantragt werden. Bei Anträgen für Dritte benötigt man eine schriftliche Vollmacht, die ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden kann. Ist ein beantragter

Wahlschein nicht zugestellt worden, kann bis Samstag, 23. Februar, 12 Uhr, ein neuer ausgestellt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist ein Antrag auch noch bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich.

Wahlberechtigt sind Deutsche und Angehörige von EU-Staaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ihre einzige oder ihre Hauptwohnung in Freiburg haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Bürger und Bürgerinnen, die von Freiburg weggezogen sind und vor Ablauf von drei Jahren wieder nach Freiburg zuziehen, sind mit dem Zuzug wieder wahlberechtigt. Diese Personen müssen jedoch bis Sonntag, 3. Februar, einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen, wenn sie wählen möchten.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Mit dem Wahlschein kann man seine Stimme per Briefwahl oder in einem Wahllokal abgeben. Wer sein Wahllokal nicht kennt oder eine barrierefreie Alternative sucht, kann den „Wahllokal-Finder“ einsetzen. Unter www.freiburg.de/wahllokalfinder gibt man seine Wohnanschrift ein, daraufhin erscheinen Anschrift und Außenansicht des „richtigen“ Wahlgebäudes. Sollte es nicht stufenlos erreichbar sein, werden auf Wunsch rollstuhlgerechte Alternativen angeboten – verbunden mit dem Hinweis, dass man für die Stimmabgabe dort vorher einen Wahlschein beantragen muss.

Diese und weitere Informationen zur Wahl sind auch über das Internet unter www.freiburg.de abrufbar.

Vom 28. Januar bis 22. Februar können Wahlberechtigte beim Wahlamt im Rathaus im Stühlinger (Fehrenbachalllee 12) nicht nur einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, sondern dort auch gleich ihre Stimme abgeben. Die Sprechzeiten sind Montag von 7:30 bis 12:30 Uhr, Dienstag bis Freitag von 7:30 bis 18 Uhr.
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Eintrag vom: 20.01.2019  




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