Gehwegparken wird ab Montag, 14. Januar, mit Verwarngeld geahndet
Ab 14. Januar werden Kraftfahrzeuge, die illegal auf dem Gehweg stehen, mit einem "Knöllchen" über 20 Euro versehen. Steht das Auto länger als eine Stunde verbotswidrig auf dem Gehweg, sind 30 Euro fällig, informiert Ordnungsamtsleiter Dr. Björn Weiße.
Hintergrund: Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Gehwegparken verboten. Darauf wurde die Stadtverwaltung von den Landesbehörden immer wieder hingewiesen und hat in den letzten beiden Jahren in allen Stadtteilen die Parkgewohnheiten überprüft. Künftig gilt: Ausnahmen vom illegalen Gehwegparken gibt es nur, wo eine Markierung oder eine Beschilderung explizit das legale Abstellen von Fahrzeugen auf dem Gehweg erlauben.
Damit endet die bisher tolerierte Praxis in der Fächerstadt. Neben der Rechtsnorm zeigten auch immer mehr Beschwerden aus der Bürgerschaft, dass das Gleichgewicht aller Verkehrsarten gestört war, Barrierefreiheit und Fußverkehrsqualität das Nachsehen hatten, so Weiße. Kinder bis acht Jahren müssen mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen, Kinder bis zehn Jahren und begleitende Eltern dürfen auf dem Gehweg mitfahren.
Statt jedoch alle Gehwegparkplätze zu verbieten, schauten die städtischen Fachdienststellen genau hin. Sie prüften unter Beteiligung der Bürgerschaft, wo und wie eine Legalisierung des Gehwegparkens möglich war. Zu beachten war dabei auch: Wo auf der Straße einseitig geparkt wird, darf auf der gegenüberliegenden Seite nur geparkt werden, wenn die verbleibende Fahrgasse 3,10 Meter beträgt. Diese Breite benötigen die Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr und auch die Müllabfuhr für die Anfahrbarkeit der Straßenabschnitte. |