Stadt Freiburg: Anliegen der Klägerin ist berechtigt Maßnahmen zur Lärmreduzierung werden bis Sommer entwickelt
Berufung vor VGH Mannheim soll kommunalen Verantwortungsbereich präzisieren
Die Stadt wird Berufung gegen das am 10. Oktober ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg in Sachen Lärm auf dem Augustinerplatz einlegen. Die Verwaltung bestreitet dabei nicht, dass es Handlungsbedarf wegen der Lärmbelastung auf dem Platz gibt. Aber aufgrund der relativ unbestimmten Ausführungen im Urteil des Gerichtes strebt die Stadtverwaltung vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim eine Präzisierung des Urteils an, um den Verantwortungsbereich der Kommune klären zu lassen.
So ist es beispielsweise ein Anliegen der Stadt, die Zuständigkeiten von kommunalem Vollzugsdienst und Landespolizei genauer definieren zu lassen. Wichtig ist es der Stadtverwaltung jedoch zu betonen, dass sie sehr wohl Handlungsbedarf für die Situation am Augustinerplatz sieht.
Dazu Oberbürgermeister Martin Horn: „Aufgrund der Urteilsbegründung sehen wir keine andere Möglichkeit, als in Berufung zu gehen. Wir stellen damit aber ausdrücklich nicht in Frage, dass die Anliegen der Klägerin berechtigt sind. Daher sehen wir uns in der Pflicht, Maßnahmen zur Lärmreduzierung vorzunehmen. Aus unserer Sicht hat das Urteil in seinem Charakter aber Folgen für die Stadt und über die Stadt Freiburg hinaus und könnte als Präzedenzfall gelten.“
Der Stadt sei es ein Anliegen, dass bei der notwendigen Durchsetzung von Recht die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Schließlich liege es nicht im Interesse der Stadt, den Augustinerplatz nach Beschwerden räumen zu lassen oder ihn bereits im Vorfeld nach 22 Uhr sperren zu müssen.
„Neben dem juristischen Klärungsbedarf, den wir sehen, bleibt unser Ziel eine einvernehmliche, praktikable Lösung“, sagte OB Horn. „Deshalb werden wir bis zum Sommer vergleichbare Situationen in anderen Städten genau prüfen und einen für Freiburg passenden Lösungsansatz suchen.“ |