Stadt Freiburg: Anliegen der KlĂ€gerin ist berechtigt MaĂnahmen zur LĂ€rmreduzierung werden bis Sommer entwickelt
Berufung vor VGH Mannheim soll kommunalen Verantwortungsbereich prÀzisieren
Die Stadt wird Berufung gegen das am 10. Oktober ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg in Sachen LĂ€rm auf dem Augustinerplatz einlegen. Die Verwaltung bestreitet dabei nicht, dass es Handlungsbedarf wegen der LĂ€rmbelastung auf dem Platz gibt. Aber aufgrund der relativ unbestimmten AusfĂŒhrungen im Urteil des Gerichtes strebt die Stadtverwaltung vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim eine PrĂ€zisierung des Urteils an, um den Verantwortungsbereich der Kommune klĂ€ren zu lassen.
So ist es beispielsweise ein Anliegen der Stadt, die ZustĂ€ndigkeiten von kommunalem Vollzugsdienst und Landespolizei genauer definieren zu lassen. Wichtig ist es der Stadtverwaltung jedoch zu betonen, dass sie sehr wohl Handlungsbedarf fĂŒr die Situation am Augustinerplatz sieht.
Dazu OberbĂŒrgermeister Martin Horn: âAufgrund der UrteilsbegrĂŒndung sehen wir keine andere Möglichkeit, als in Berufung zu gehen. Wir stellen damit aber ausdrĂŒcklich nicht in Frage, dass die Anliegen der KlĂ€gerin berechtigt sind. Daher sehen wir uns in der Pflicht, MaĂnahmen zur LĂ€rmreduzierung vorzunehmen. Aus unserer Sicht hat das Urteil in seinem Charakter aber Folgen fĂŒr die Stadt und ĂŒber die Stadt Freiburg hinaus und könnte als PrĂ€zedenzfall gelten.â
Der Stadt sei es ein Anliegen, dass bei der notwendigen Durchsetzung von Recht die VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeit gewahrt bleibt. SchlieĂlich liege es nicht im Interesse der Stadt, den Augustinerplatz nach Beschwerden rĂ€umen zu lassen oder ihn bereits im Vorfeld nach 22 Uhr sperren zu mĂŒssen.
âNeben dem juristischen KlĂ€rungsbedarf, den wir sehen, bleibt unser Ziel eine einvernehmliche, praktikable Lösungâ, sagte OB Horn. âDeshalb werden wir bis zum Sommer vergleichbare Situationen in anderen StĂ€dten genau prĂŒfen und einen fĂŒr Freiburg passenden Lösungsansatz suchen.â |