Der vzbv zur Gefahr eines Dateneigentums
Daten werden oft als „Rohstoffe des 21. Jahrhunderts“ betitelt. Die Diskussion über ein Eigentum an Daten beschäftigt derzeit Teile der Politik und Gesellschaft und hat Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden. So könnte der datenschutzrechtliche Ordnungsrahmen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) um ein Dateneigentum ergänzt werden. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands birgt Dateneigentum jedoch mehr Gefahren, als dass es Lösungen liefern könnte.
„Bei der Debatte um Dateneigentum dreht es sich vielmehr um Ausschließlichkeitsrechte an Daten. Es geht um den Ausschluss von anderen und damit im Umkehrschluss um exklusive Nutzung. Aber Daten sind keine Sachen. Daten können wir im Gegensatz zu Dingen nicht einfach verkaufen und übergeben. Somit stellt sich die Frage, ob man hier die Art von Bestimmungen wie wir sie in der analogen Welt kennen, auch in die digitale Welt übertragen sollten“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. |