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Mittwoch, 24. April 2024
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Ausbau der Rad-Vorrang-Routen geht weiter
Dreisamuferradweg FR 1 ist zur Stadtgrenze verlängert und markiert

Die Straße „In den Brechtern“ in Lehen ist jetzt als 16. und längste Freiburger Fahrradstraße ausgewiesen

Freiburg. Der Ausbau der Rad-Vorrang-Routen geht weiter. Bislang endete die Rad-Vorrang-Route FR 1 an der Breisgauer Brücke in Lehen. Das Garten- und Tiefbauamt (GuT) hat die Piktogramme nun auch auf der übrigen Strecke bis zur Gemarkungsgrenze nach Umkirch markiert. Die Rad-Vorrang-Route FR1 ist somit nun auf der gesamten Gemarkung Freiburgs als solche gekennzeichnet. Die Strecke ist auch Bestandteil des landesweiten Radnetzes, das weiter durch Umkirch, Gottenheim, Wasenweiler und Ihringen bis Breisach führt.

Die 1,3 Kilometer lange neu dazu gekommene Strecke „In den Brechtern“ ist nun als 16. Freiburger Fahrradstraße ausgewiesen, vier große blaue Piktogramme machen dies deutlich. Autos dürfen dort weiterhin fahren, es gilt aber- wie grundsätzlich in Fahrradstraßen - eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Das Netz der Freiburger Fahrradstraßen ist durch den Neuzugang über ein Viertel um auf 6 Kilometer angewachsen. Zuletzt hatte das GuT den Rotteckring als 15. Freiburger Fahrradstraße markiert.

Eine Verkehrszählung der Straße „In den Brechtern“ in Lehen hatte ergeben, dass über 60 Prozent des Verkehrs Radfahrende sind. Der Ortschaftsrat Lehen hatte der Einrichtung einer Fahrradstraße im Mai des Jahres zugestimmt.

Die Stadt Umkirch wird durch die fahrradfreundliche Verlängerung der Rad-Vorrang-Route noch besser an die Stadt Freiburg angebunden. Die beiden Stadtzentren liegen mit gut 9 Kilometern in sehr fahrradfreundlicher Entfernung - ideal für umwelt- und fitnessbewusste Pendlerinnen und Pendler - und schnell ist die Verbindung natürlich noch dazu.

In der Marienstraße und der Luisenstraße, die schon seit vielen Jahren Fahrradstraßen sind, hat das GuT ebenfalls die großen, blauen Piktogramme markiert. So soll auch hier den Autofahrerinnen und Autofahrern noch deutlicher gemacht werden, dass diese Straßen vorrangig für Radfahrende gedacht sind, maximal Tempo 30 zulässig ist und Radfahrende hier nebeneinander fahren dürfen. Für alle Verkehrsteilnehmer gilt aber auch hier wie überall die Rücksichtnahme als oberstes Gebot.
 
Eintrag vom: 16.11.2018  




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