Gemeinderat beschließt Neufassung der Richtlinien über den Wochenmarkt auf dem Münsterplatz
Ausschreibung zweier Imbiss-Standplätze und eines Kaffeestandes
Durch Geschäftsaufgabe sowie Gewerbeuntersagung sind zwei der sechs Imbissstände, die auf dem Münstermarkt Wurst anbieten, ausgeschieden. Daher schreibt die FWTM die beiden Standplätze für den Zeitraum von 01. April 2019 bis zum 31. März 2022 neu aus. Verkauft werden dürfen Wurstangebote der „langen Roten“ und Bratwurst in verschiedenen Varianten. Neben den beiden Wurstständen wird zum ersten Mal auch ein Kaffeestand ausgeschrieben. Die drei Standplätze werden für drei Jahre vergeben, da im Jahr 2022 alle Imbiss-Standplätze turnusmäßig – alle 5 Jahre – neu ausgeschrieben werden. Für die erstmalige Ausschreibung eines Kaffeestandes und um die Gewichtung der Bewertungskriterien bei der Vergabe von Standplätze zu verdeutlichen, wurden die Richtlinien des Münstermarktes neu aufgesetzt.
Aufgrund der hohen Nachfrage hatte sich die Marktkommission dafür ausgesprochen, einen Kaffeestand auf der Südseite des Freiburger Münstermarktes auszuschreiben. Gewünscht ist ein Mehrwegkonzept bei dem vor Ort hochwertige Kaffee- und Teespezialitäten zubereitet werden. Als Beisortiment können auch Confiserie-Produkte angeboten werden. Der Kaffeestand muss kürzer als drei Meter sein und die optische Attraktivität des Marktes deutlich aufwerten.
Zukünftiges Auswahlverfahren
Analog zur Änderung für das Zulassungsverfahren zum Freiburger Weihnachtsmarkt wurde auch die Ausschreibung neuer Imbissstände in den Richtlinien über den Freiburger Münstermarkt neu aufgesetzt. Die Neuauffassung der Richtlinien wurde durch den Gemeinderat beschlossen,
im Vorfeld fand eine Abstimmung mit der Marktkommission statt.
„Dank der Neufassung der Richtlinien wird die Bewertung bei der Vergabe von Standplätze transparenter und übersichtlicher. Die Bewerberinnen und Bewerber können in der Ausschreibung die Gewichtung der einzelnen zur Bewertung herangezogenen Kriterien nun direkt einsehen“, so FWTM-Geschäftsführerin Hanna Böhme. Die eingereichten Bewerbungen werden nach sechs Kriterien bewertet: Attraktivität des Standes, Technische Ausstattung, Qualität der Dienstleistung, Warenangebot, Durchführung und Bewährtheit auch aus anderen Veranstaltungen.
Der Ablauf des Bewertungsverfahren gestaltet sich dabei zukünftig folgendermaßen: Die FWTM wird vorbereitend die Bewerbungen dokumentieren und eine Ersteinschätzung vornehmen. Anschließend wird eine Bewertungskommission, die sich aus Dezernat IV, Rechtsamt und FWTM zusammensetzt, über die Zulassung entscheiden und einen Entscheidungsvorschlag vorbereiten. Die Entscheidungshoheit liegt hierbei bei den städtischen Vertreter_innen der Bewertungskommission. Die abschließende Entscheidung der Bewertungskommission wird dann dem/der fachlich zuständigen Dezernenten_in zur Freigabe vorgelegt.
Es besteht die Möglichkeit, dass ein Standplatz nicht vergeben werden kann, wenn dafür keine ausreichend qualifizierte Bewerbung vorliegt. In diesem Fall hat die Marktleitung die Möglichkeit, einer Beeinträchtigung des Marktbildes durch Verlagerung anderer Stände entgegenzuwirken und Lücken zu schließen.
Bewerbungen für die Standplätze können bis zum 28.02.2019 bei der Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG, Neuer Messplatz 3, 79108 Freiburg eingereicht werden. Die vollständige Ausschreibung, die Richtlinien sowie das offizielle Bewerbungsformular können ab dem 01. Dezember 2018 unter www.muenstermarkt.freiburg.de heruntergeladen werden. |