Ab sofort gilt neue Regelung – Grüne Welle der Ampeln wird auf 30km/h umgestellt
Tempo 30 kommt jetzt auch tagsüber auf der B31. Zwischen Kronenbrücke und Stadttunnel gilt ab sofort Tempo 30 ganztags. Bisher galt Tempo 30 nur von 22 Uhr nachts bis um 6 Uhr morgens.
Die Stadt Freiburg weitet mit Zustimmung des Regierungspräsidiums Freiburg auf den Dreisamuferstraßen, der Schwarzwaldstraße und der Leo-Wohleb-Straße die bestehende nächtliche Tempo-30-Regelung aus Lärmschutzgründen auf die Tagstunden aus. Die rechtlichen Voraussetzungen wurden durch die Stadt geprüft und vom Regierungspräsidium bestätigt.
Die Arbeiten begannen auf der Ostseite der B31 und gehen einher mit der Umstellung der Grünen Welle von 50 km/h auf 30 km/h. Dazu müssen an 12 Kreuzungen jeweils bis zu 5 unterschiedliche Ampelprogramme angepasst werden. Bis die Ampelschaltungen abgeschlossen sind, kann es auf der B31 bis Freitag, 9. November, auf beiden Seiten immer wieder zu Verkehrsstaus kommen, da die Ampeln sukzessive umgestellt werden müssen und dadurch zeitweise nicht synchron laufen.
In der Talstraße gilt bereits ganztags Tempo 30. Mit der Geschwindigkeitsreduzierung wird der Lärmschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner verbessert, aber auch um von vornherein den möglichen Ausweichverkehr von der B31 zu erschweren.
Der Gemeinderat hatte sich Ende April für das von der Verwaltung vorgelegte Konzept für nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen ausgesprochen, auch tagsüber Tempo 30 auf Lessingstraße, Schillerstraße, Schwarzwaldstraße (westlich des Schützenalleetunnels), LeoWohleb-Straße, Dreisamstraße und Schreiberstraße auszudehnen.
Wesentliche Voraussetzung für eine Tempobeschränkung aus Lärmschutzgründen ist der Nachweis, dass die verkehrsbedingte Lärmbelastung an den Gebäuden entlang der Straße den Immissionsrichtwert von 70 dB(A) überschreitet und diese Maßnahme auch nach Abwägung mit anderen schutzwürdigen Belangen rechtlich begründet ist. Diese Voraussetzungen sind an beiden Straßen nach genauer Prüfung durch das Garten- und Tiefbauamt gegeben.
Das Regierungspräsidium und die Stadt Freiburg sind sich einig, dass die Belange des Gesundheitsschutzes der Anwohnerinnen und Anwohner gegenüber verkehrlichen Belangen, wie dem Wunsch eines zügigen Durchfahrens, abgewogen werden müssen. Je größer der Richtwert von 70 dB(A) tagsüber beziehungsweise 60 dB(A) in der Nacht überschritten wird, was in der Rechtsprechung als Schwelle zur Gesundheitsgefährdung gewertet wird, desto stärker überwiegen im Rahmen der Abwägung die Anforderungen des Gesundheitsschutzes gegenüber anderen Belangen.
Über den größten Teil des Tages sind die Auswirkungen auf den Ablauf des Verkehrsgeschehens nach Einschätzung der Stadt Freiburg ohnehin recht begrenzt, weil die betroffenen Straßen verkehrlich so ausgelastet sind, dass kaum höhere Geschwindigkeiten als 30 km/h möglich sind. Schneller als 30 km/h wird heute vor allem in den frühen Morgenstunden – nach Beendigung der nächtlichen Tempo-30-Regelung – und in den frühen Abendstunden vor 22 Uhr (wenn die Tempo-30-Regelung wieder greift) gefahren – also in Zeiten, in denen viele Anwohnerinnen und Anwohner zu Hause sind und von der mit der Tempobeschränkung verbundenen Lärmminderung direkt profitieren.
Hinsichtlich der Lärmwahrnehmung kommt eine reduzierte Fahrgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h nahezu einer Halbierung der Verkehrsmenge gleich. Durch das andere Beschleunigungsverhalten bei Tempo 30 gegenüber Tempo 50 können sowohl Lärm-, als auch Abgasemissionen reduziert werden.
Bürgermeister Martin Haag weist darauf hin, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h sich auch auf die
Maßnahmen im Rahmen des Luftreinhalteplanes, für den das Regierungspräsidium die Federführung hat, positiv auswirke. Geschwindigkeitsbeschränkungen gehören zu den Maßnahmen, die das Regierungspräsidium für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans neben anderen Handlungsoptionen aufnehmen wird. Hier bleibt es das Ziel der Stadt Freiburg, Fahrverbote zu verhindern und daher andere Maßnahmen zu ergreifen, um die Luftqualität zu verbessern, wie zum Beispiel Tempo 30. |