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Donnerstag, 25. April 2024
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Namen ändern: Namensänderungen sind oft leichter als gedacht
Eine Namensänderung ist oft leichter als gedacht. Welche verschiedenen Möglichkeiten es gibt, unliebsame Vor- oder Nachnamen loszuwerden, und wie man dabei am besten vorgeht, beschreibt die Zeitschrift Finanztest in der November-Ausgabe.

Eine Namensänderung ist auf Antrag möglich, wenn es einen wichtigen Grund für den Namenswechsel gibt. Als änderungswürdige Namen gelten sehr häufige Nachnamen wie Müller, Meier, Schmidt, Lehmann, Krause oder Schulze. Es kann aber auch schon reichen, wenn in einem Mietshaus zwei Mietparteien mit dem gleichen Familiennamen wohnen und das zu konkreten Schwierigkeiten führt. Ohne Probleme geändert werden können anstößige oder lächerlich klingende Namen wie Fick oder Namen, die zu Wortspielen verleiten. Auch wer das „ß“ in seinem Namen durch „ss“ ersetzen möchte, kann dies auf Antrag tun. Zuständig ist die Namensänderungsbehörde des Wohnsitzes, die meist beim Bürgeramt oder Standesamt angesiedelt ist.

Bei Vornamen können herausragende Namen wie Osama oder Adolf geändert werden. Ansonsten wird es bei Vornamen schwierig. Bei mehreren Vornamen kann man allerdings selbst entscheiden, welchen man nutzt. Wer also Lena Marie heißt, kann sich im Alltag nur Marie nennen. Ab dem 1. November 2018 gibt es außerdem eine Änderung im Personenstandsgesetz, durch die sich die Reihenfolge der Vornamen beim Geburtsstandesamt und dann auch im Personalausweis ändern lässt. Dafür muss die Person keinen Grund angeben, sondern lediglich eine Erklärung abgeben. Aus Max Ludwig kann dann Ludwig Max werden.

Ein Wegstreichen, Hinzufügen oder Ändern eines separaten Vornamens kann allerdings nicht per Erklärung beim Standesamt erfolgen. Dazu braucht es einen Antrag bei der Namensänderungsbehörde und einen guten Grund.

Der Artikel Namensänderung findet sich in der November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/namensaenderung abrufbar.
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Eintrag vom: 02.11.2018  




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