Prolixletter
Mittwoch, 24. April 2024
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Karlsruhe: Beirat für Menschen mit Behinderungen vergibt Sitze
Frist bis 16. Oktober / Bestimme Voraussetzungen erfüllen

Karlsruherinnen und Karlsruher, die sich in einem Gremium zusammen mit anderen für die Belange von Menschen mit Handicap einsetzen wollen, können sich um einen Sitz im Beirat für Menschen mit Behinderungen bewerben. Für dessen nächste fünfjährige Amtszeit, die im Januar 2019 beginnt, ist dies bis zum 16. Oktober möglich. Interessierte können sich sowohl als Delegierte eines Vereins der Behindertenhilfe als auch als Einzelperson bewerben. Sie sollten mindestens 18 Jahre alt sein und in Karlsruhe ihren Hauptwohnsitz haben. Weitere Voraussetzung: Die Bewerberinnen und Bewerber sollten entweder als schwerbehindert (Behinderung mit mindestens 50 Grad) gelten oder gesetzliche Vertretung eines schwerbehinderten Menschen sein. Weitere Informationen zur Wahl und zur Bewerbung gibt es im Internet unter www.karlsruhe.de/behinderte oder telefonisch unter der Rufnummer 0721/133-5022.

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen setzt sich für die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen und eine umfassende Barrierefreiheit in Karlsruhe ein. Er verfolgt das Ziel der Inklusion im Sinne eines funktionierenden und gleichberechtigten Miteinanders nicht nur in Kindertagesstätten, Schulen und Beruf, sondern auch in sämtlichen anderen Bereichen des täglichen Lebens.
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Eintrag vom: 07.09.2018  




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