Veröffentlichung des Gleichstellungsbüros aktualisiert
Informationen rund um das Thema Minijob enthält die neuaufgelegte Veröffentlichung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Karlsruhe. Die Neuauflage wurde aufgrund rechtlicher und weiterer Änderungen notwendig. Etwa hat sich der gesetzliche Mindestlohn, der auch für Beschäftigte im Minijob gilt, auf 8,84 Euro erhöht. "Die große Nachfrage nach unserer alten Broschüre zeigt, wie hoch der Informationsbedarf ist", so die Gleichstellungsbeauftragte Annette Niesyto. Sie bewertet insbesondere die fehlende Absicherung für das Alter bei Minijobs als kritisch. Bei zehn Jahren Arbeit im Minijob mit 450 Euro monatlich ergebe sich eine Rente von weniger als 45 Euro im Monat.
Die Broschüre behandelt grundlegende Fragen wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsansprüche, Schutz bei Arbeitsunfällen oder Kündigungsschutz. Sie zeigt auch auf, wie Beschäftigte im Minijob ihre Rechte geltend machen können und liefert nützliche Adressen.
Ab sofort ist die Minijobbroschüre bei der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Karlsruhe, im Rathaus am Marktplatz und bei den Ortsverwaltungen kostenfrei erhältlich, zudem kann sie im Internet unter www.karlsruhe.de/gleichstellung kostenfrei heruntergeladen werden. Hier ist auch eine Version in leichter Sprache verfügbar, die die wichtigsten Informationen enthält. |