vzbv klagt erfolgreich gegen Schulfreunde-Portal
Das Schulfreunde-Portal StayFriends darf im Profil neuangemeldeter Nutzerinnen und Nutzer nicht voreinstellen, dass Profilbilder automatisch auf Suchmaschinen und Partnerwebseiten angezeigt werden. Für eine Veröffentlichung außerhalb des Netzwerks fehlte die erforderliche Einwilligung der Verbraucher. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Betreiber des Dienstes entschieden.
„Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Suchmaschinen und damit an Personen außerhalb des Netzwerkes ist nur mit Einwilligung der Betroffenen erlaubt“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. „Eine im Nutzerprofil versteckte Voreinstellung reicht hierfür nicht aus. Denn diese müssen Nutzer erst umständlich deaktivieren, wenn sie ihre Daten schützen wollen.“ |