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Donnerstag, 28. März 2024
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Erstellen des Mietspiegels neu regeln
Erster Bürgermeister informiert Hauptausschuss vor,
nächsten Mietspiegel von Interessensverbänden erstellen
zu lassen

Neideck: „Mietspiegel ist wichtiges Instrument für den
Wohnungsmarkt und soll es auch bleiben. Neues Verfahren
kann ihn nochmals stärken und zum sozialen Frieden
beitragen!“

Der Mietspiegel soll in Zukunft von den Interessensverbänden
in Freiburg selbst erstellt werden. Eine solche Möglichkeit ist
im Gesetz ausdrücklich vorgesehen. Diesen Vorschlag hat
Erster Bürgermeister Otto Neideck am 9.11. in der Sitzung
des Hauptausschusses bekannt gegeben. „Aus unserer Sicht
wäre das eine weitere Stärkung dieses für den Freiburger
Wohnungsmarkt so wichtigen Instrumentes.“ Er hatte das
neue Verfahren den Interessenverbänden bereits in einer Gesprächsrunde
am 21. Oktober vorgeschlagen. An der Gesprächsrunde
hatten der Mieterverein, Haus & Grund, der
Badischen Mieterring, Wohnungs- und Hauseigentum, die
Mieterhilfe, Sprenker Jenisch Immobilien, die Arbeitsgemeinschaft
Freiburger Wohnungsbauunternehmen sowie die Arbeitsgemeinschaft
Freiburger Wohnungsbaugenossenschaften
teilgenommen.

In der Besprechung waren sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer
einig, dass ein qualifizierter Mietspiegel in Freiburg
grundsätzlich sinnvoll und auch notwendig sei. Denn insgesamt
führe der Mietspiegel zu mehr Transparenz auf dem
Freiburger Wohnungsmarkt und werde von den Freiburger
Gerichten als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Bei Streitig-
keiten über die Miethöhe oder zur Orientierung über Freiburger
Mieten diene er sowohl den Mieterinnen und Mietern als
auch den Vermieterinnen und Vermietern. Das beweist auch
die Auswertung über die Mieterhöhungsverfahren sowie der
Prozessstatistik der Freiburger Stadtbau (FSB) und dem Amt
für Liegenschaften und Wohnungswesen (ALW), die EBM
Neideck den Gesprächsteilnehmerinnen und -nehmern bekannt
gegeben hatte. Insgesamt hat es rund 400 Klageverfahren
gegeben, die überwiegend zu Gunsten von FSB und ALW
entschieden wurden.

Neideck hatte den Gesprächsteilnehmern vorgeschlagen, den
Mietspiegel selbst zu erstellen, weil ein qualifizierter Mietspiegel
nicht nur von der Gemeinde, sondern auch von den Interessenverbänden
erstellt werden könne. Diese Möglichkeit
wird ausdrücklich in Paragraf 558 des BGB aufgezeigt. Die
Stadt Freiburg könnte dabei die Finanzierung der Erstellung
des Mietspiegels mit rund 130.000 Euro sowie die Bereitstellung
der erforderlichen Daten übernehmen.

Zum Verfahren selbst kann sich Neideck vorstellen, dass eine
paritätisch besetzte Arbeitsgruppe der Interessenverbände
die Erstellung des Mietspiegels übernimmt. Die einzelnen Arbeitsschritte
von der Ausschreibung, über die Erstellung des
Fragebogens bis zur Anerkennung müssten im Detail noch
zwischen den Parteien festgelegt werden. Auch könnte sich
der Einsatz eines Mediators, zum Beispiel ein ehemaliger
Richter, als nützlich erweisen.

Neideck begründete seinen Vorstoß damit, dass die Erstellung
eines Mietspiegels durch die Interessensverbände, wie
es in anderen Städten wie zum Beispiel Heidelberg bereits
gemacht wurde, ein großer Beitrag zur Befriedung auf dem
Wohnungsmarkt wäre. „Aus meiner Sicht ist dies ein deutliches
Zeichen an die Bürgerschaft, weil es dann der gemeinsame
Mietspiegel der Interssensvertretungen der Mieterinnen
und Mieter sowie der Vermieterinnen und Vermieter ist. Und
nicht nur das Produkt eines wissenschaftlichen Verfahrens,“
erklärte Neideck.

Mit Blick auf den Zeitplan, der ein Inkrafttreten des Mietspiegels
zum 1. Januar 2011 und somit die Ausschreibungsphase
zum Februar 2010 notwendig macht, hat Neideck die Teilnehmenden
der Gesprächsrunde gebeten, sich bis Ende November
in ihren Gremien über den Vorschlag zu beraten. Am
10. Dezember soll in einem weiteren Treffen die Entscheidung
abgefragt und der Fortgang besprochen werden. Zu
diesem Termin wird auch ein Vertreter des Landgerichts Freiburg
eingeladen, weil diese neutrale Stelle möglicherweise in
der zu gründenden Arbeitsgruppe vertreten sein soll. Unabhängig
von der Entscheidung am 10. Dezember rief Neideck
die Interessensverbände auf, bereits jetzt Anregungen oder
neue Ideen für den Mietspiegel 2011 zu geben, um den neuen
Mietspiegel inhaltlichen vorzubereiten.

Der Gemeinderat muss spätestens im November 2010 über
den neuen Mietspiegel entscheiden, damit er zum 1. Januar
2011 in Kraft treten kann.
 
Eintrag vom: 13.11.2009  




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