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Freitag, 26. April 2024
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Oberbürgermeisterwahl – Neuwahl am 6. Mai:
Keine Wahlbenachrichtung mehr? Ausweis vorzeigen reicht zum Wählen

Am Sonntag entscheidet die relative Mehrheit, bei Stimmengleichheit folgt ein Losentscheid

Das Wahlamt präsentiert die Ergebnisse am Sonntag ab 18 Uhr wieder auf der Bühne auf dem Rathausplatz

Rund 171.000 Wahlberechtigte sind am Sonntag, 6. Mai, erneut aufgerufen, für acht Jahre einen neuen Oberbürgermeister oder eine neue Oberbürgermeisterin zu wählen. Im ersten Wahlgang am vergangenen Sonntag, 22. April, hat keine der sechs kandidierenden Personen die absolute Mehrheit von 50 Prozent erreicht. Daher ist eine Neuwahl nötig. Zu dieser treten an: Monika Stein, Martin Horn, Dieter Salomon und Anton Behringer.

In der Neuwahl am Sonntag reicht gemäß Gemeindeordnung BadenWürttemberg die einfache Mehrheit der Stimmen zum Wahlsieg. Bei Stimmengleichheit folgt ein Losentscheid.

Briefwahl

Da die Stimmzettel erst am Freitag, 27. April, in der WahlscheinAusgabe vorlagen, konnte das Wahlamt die Briefwahlunterlagen erst am Freitag postalisch aufgeben. Die Deutsche Post hatte zugesagt, die ca. 22.000 Briefe bis zum Montag zuzustellen, da am Dienstag bekanntermaßen ein Feiertag war. In Fällen, wo dies nicht gelang und die Post die Briefwahlunterlagen bis heute nicht zugestellt hat, gilt folgendes:
Die Betroffenen können mit einer eidesstattlichen Erklärung versichern, dass sie die Unterlagen nicht erhalten haben und sich einen Ersatzwahlschein ausstellen lassen. Dies muss schriftlich erfolgen. Aus
Zeitgründen wird empfohlen, persönlich im Wahlamt (Fehrenbachallee 12, Erdgeschoss, Raum Schauinsland) zu erscheinen.

Am Mittwoch, 2. Mai, hatte das kommunale Rechenzentrum KIVBF vormittags technische Probleme mit dem elektronischen Einwohnermeldeverfahren. Davon war auch das Freiburger Wahlamt betroffen, das dieses Verfahren zur Bearbeitung der Wahlschein-Anträge verwendet. Bürgerinnen und Bürger, die in dieser Zeit persönlich erschienen sind, hatten bedauerlicherweise eine längere Wartezeit. Das Wahlamt bittet, dies zu entschuldigen.

Die Ausgabe der Wahlscheine befindet sich im neuen Rathaus im Stühlinger (Fehrenbachallee 12, Erdgeschoss, Raum Schauinsland). Die Öffnungszeiten sind bis zum Wahltag: Donnerstag und Freitag 7.30 bis 18 Uhr, Samstag 8 bis 12Uhr. Am Samstag wird jedoch nur noch ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen ausgestellt, wenn bereits bis Freitag, 18 Uhr ein solcher beantragt worden ist und die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

Neue Anträge sind nur noch in Ausnahmefällen bis Sonntag, 15 Uhr, möglich, wenn das Recht auf die Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist (nach Freitag, 4. Mai, 18 Uhr) entstanden ist oder wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Alle diejenigen, die innerhalb der 14 Tage zwischen dem ersten und dem zweiten Wahldurchgang das Wahlrecht erhalten (weil sie das 16. Lebensjahr erreicht haben oder dann mindestens drei Monate in Freiburg mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind), wurden vom Wahlamt darüber informiert, dass sie wahlberechtigt sind und einen Wahlschein beantragen können. In diesem Fall kann nur mit dem beantragten Wahlschein gewählt werden.

Wahlsonntag

Die Wahllokale sind am Sonntag, 6. Mai, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Das jeweils zuständige Wahllokal steht auf den Wahlbenachrichtigungen, die die Stadt drei Wochen vor dem ersten Wahlgang an alle Wahlberechtigten verschickt hat. Wie üblich muss man zur Wahl ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein mit Lichtbild) mitbringen. Liegt zusätzlich noch die Wahlbenachrichtigung vor, erleichtert dies den Ablauf im Wahllokal.

Wer seine Benachrichtigung verlegt, verloren oder nach dem ersten Wahlgang entsorgt hat, kann auch ohne Benachrichtigung wählen, muss aber wie erwähnt ein amtliches Ausweisdokument vorlegen.


Im Gegensatz zur Kommunalwahl ist bei der OB-Wahl nur je eine Stimme zu vergeben. Deshalb läuft die Stimmauszählung schneller als bei anderen Wahlen. Nach Schätzung des Amtes für Bürgerservice und Informationsverarbeitung liegt das endgültige Ergebnis am Sonntag gegen 19.30 Uhr vor. Das Ergebnis und alle Zwischenstände können ab 18 Uhr im Internet unter www.freiburg.de abgerufen werden.

Wer bei der Auszählung live dabei sein möchte, ist am 6. Mai (wie schon am 22. April) herzlich eingeladen, zur Informationsveranstaltung auf den Rathausplatz zu kommen. Ab 18 Uhr werden dort auf einer Videoleinwand ständig die aktuellen Auszählungsergebnisse präsentiert. Diese Veranstaltung ist öffentlich und wird wiederum von Redakteuren der Badischen Zeitung moderiert.

Lokalwahl

Zwei Gebäude der Pädagogischen Hochschule (PH) in Littenweiler sind mit Schadstoffen belastet. Schwangere und Stillende dürfen sich nicht in den betroffenen Räumen aufhalten. In der PH werden insgesamt sieben Wahlräume eingerichtet. Die fünf Wahlräume, die ursprünglich im schadstoffbelasteten Kollegiengebäude (KG) 4 vorgesehen waren, werden in das nicht schadstoffbelastete KG 5 und in die Aula der PH verlegt. Die Zugänge zu den Wahlräumen über die Lindenmattenstraße werden ausgeschildert. Im KG 5 befinden sich die Wahlräume für die Wahlbezirke 310-04, 310-05, 320-01 und 320-02, in der Aula die der Wahlbezirke 320-03, 320-04 und 320-05.

Damit ist gewährleistet, dass auch Schwangere und Stillende in ihrem Wahllokal wählen können. Alternativ kann bis Freitag, 4. Mai, um 18 Uhr ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden. Mit dem Wahlschein kann in jedem beliebigen Freiburger Wahllokal oder per Briefwahl gewählt werden.
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Eintrag vom: 04.05.2018  




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