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Freitag, 29. März 2024
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Freiburg: Oberbürgermeisterwahl – Neuwahl am 6. Mai
Wiederum sind 171.000 Freiburgerinnen und Freiburger zur Wahl ihres Stadtoberhauptes aufgerufen

Präsentation der Ergebnisse am Sonntag, 6. Mai, ab 18 Uhr auf Bühne auf dem Rathausplatz

Jetzt entscheidet die relative Mehrheit. Bei Stimmengleichheit folgt ein Losentscheid

Rund 171.000 Wahlberechtigte sind am Sonntag, 6. Mai, erneut aufgerufen, für acht Jahre einen neuen Oberbürgermeister oder eine neue Oberbürgermeisterin zu wählen. Im ersten Wahlgang am vergangenen Sonntag, 22. April, hat keine der sechs kandidierenden Personen die absolute Mehrheit von 50 Prozent erreicht. Daher ist eine Neuwahl nötig. Dabei reicht gemäß Gemeindeordnung Baden-Württemberg die einfache Mehrheit der Stimmen zum Wahlsieg.

Briefwahl
Da sich für den zweiten Wahlgang (Neuwahl) neue Kandidatinnen und Kandidat bewerben und Bewerbungen zurückgezogen werden können, wird der Gemeindewahlausschuss erst am Donnerstag, 26. April, über die Zulassung der Bewerbungen für die Neuwahl entscheiden. Anschließend werden die Stimmzettel gedruckt, die Briefwahlunterlagen gepackt und postalisch aufgegeben. Da in der folgenden Woche mit dem 1. Mai noch ein Feiertag liegt, ist damit zu rechnen, dass die Briefwahlunterlagen erst wenige Tage vor dem Wahlsonntag bei den Antragsstellern eintreffen.

Da die Stimmzettel erst am Freitag, 27. April, in der Briefwahlstelle vorliegen, kann erst dann wieder die Stimme vor Ort abgegeben werden. Bis Donnerstag, 26. April, werden in der Briefwahlstelle lediglich die Anträge entgegen genommen. Die Briefwahlunterlagen werden, sobald die Stimmzettel vorliegen, postalisch aufgegeben.


Die Briefwahlstelle befindet sich im neuen Rathaus im Stühlinger (Fehrenbachallee 12, Erdgeschoss, Raum Schauinsland). Ihre Öffnungszeiten: Montag 7.30 bis 12.30 Uhr, Mittwoch bis Freitag 7.30 bis 18 Uhr. Am Dienstag ist die Briefwahlstelle wegen des Mai-Feiertags geschlossen.

Alle diejenigen, die innerhalb der 14 Tage zwischen dem ersten und dem zweiten Wahldurchgang das Wahlrecht erhalten (weil sie das 16. Lebensjahr erreichen oder dann mindestens drei Monate in Freiburg mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind), werden vom Wahlamt darüber informiert, dass sie wahlberechtigt sind und einen Wahlschein beantragen können. In diesem Fall kann nur mit dem beantragten Wahlschein gewählt werden.

Wahlsonntag
Die Wahllokale sind am 6. Mai von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Das jeweils zuständige Wahllokal steht auf den Wahlbenachrichtigungen, die die Stadt vor drei Wochen an alle Wahlberechtigten verschickt hat. Wie üblich muss man zur Wahl ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein mit Lichtbild) mitbringen. Liegt zusätzlich noch die Wahlbenachrichtigung vor, erleichtert dies den Ablauf im Wahllokal.

Wer seine Benachrichtigung verlegt, verloren oder nach dem ersten Wahlgang entsorgt hat, kann auch ohne Benachrichtigung wählen, muss aber wie erwähnt ein amtliches Ausweisdokument vorlegen.

Im Gegensatz zur Kommunalwahl ist bei der OB-Wahl nur je eine Stimme zu vergeben. Deshalb läuft die Stimmauszählung schneller als bei anderen Wahlen. Nach Schätzung des Amtes für Bürgerservice und Informationsverarbeitung liegt das endgültige Ergebnis am Sonntag gegen 19.30 Uhr vor. Das Ergebnis und alle Zwischenstände können ab 18 Uhr im Internet unter www.freiburg.de abgerufen werden.

Wer bei der Auszählung live dabei sein möchte, ist am 6. Mai (wie schon am 22. April) herzlich eingeladen, zur Informationsveranstaltung auf den Rathausplatz zu kommen. Ab 18 Uhr werden dort auf einer Videoleinwand ständig die aktuellen Auszählungsergebnisse präsentiert. Diese Veranstaltung ist öffentlich und wird wiederum von Redakteuren der Badischen Zeitung moderiert.

Lokalwahl
Zwei Gebäude der Pädagogischen Hochschule (PH) in Littenweiler sind mit Schadstoffen belastet. Schwangere und Stillende dürfen sich nicht in den betroffenen Räumen aufhalten. In der PH werden insgesamt sieben Wahlräume eingerichtet. Die fünf Wahlräume, die ursprünglich im schadstoffbelasteten Kollegiengebäude (KG) 4 vorgesehen waren, werden in das nicht schadstoffbelastete KG 5 und in die Aula der PH verlegt. Die Zugänge zu den Wahlräumen
über die Lindenmattenstraße werden ausgeschildert. Im KG 5 befinden sich die Wahlräume für die Wahlbezirke 310-04, 310-05, 320-01 und 320-02, in der Aula die der Wahlbezirke 320-03, 320-04 und 320-05.

Damit ist gewährleistet, dass auch Schwangere und Stillende in ihrem Wahllokal wählen können. Alternativ kann bis Freitag, 4. Mai, um 18 Uhr ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden. Mit dem Wahlschein kann in jedem beliebigen Freiburger Wahllokal oder per Briefwahl gewählt werden.
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Eintrag vom: 25.04.2018  




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