171.000 Freiburgerinnen und Freiburger sind zur Wahl ihres Stadtoberhauptes aufgerufen
Falls niemand die absolute Mehrheit erhält, gibt es am 6. Mai einen zweiten Durchgang
Rund 171.000 Wahlberechtigte sind am Sonntag, 22. April, aufgerufen, für acht Jahre einen neuen Oberbürgermeister oder eine neue Oberbürgermeisterin zu wählen. Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg stattet das Stadtoberhaupt mit weitreichenden Kompetenzen aus. Er oder sie leitet nicht nur die Verwaltung, sondern ist auch stimmberechtigtes Gemeinderatsmitglied und repräsentiert die Gemeinde nach außen.
Die Wahllokale sind am 22. April zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Das jeweils zuständige Wahllokal steht auf den Wahlbenachrichtigungen, die die Stadt vor drei Wochen an alle Wahlberechtigten verschickt hat. Wie üblich muss man zur Wahl ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein mit Lichtbild) mitbringen. Liegt zusätzlich noch die Wahlbenachrichtigung vor, erleichtert dies den Ablauf im Wahllokal.
Sechs Kandidatinnen und Kandidaten, nämlich Monika Stein, Manfred Kröber, Martin Horn, Dieter Salomon, Anton Behringer und Stephan Wermter, stehen in dieser ausgelosten Reihenfolge auf dem Stimmzettel, den die Wählerinnen und Wähler im Wahllokal erhalten. Die Stimmabgabe muss in der Wahlkabine erfolgen, um das Wahlgeheimnis zu gewährleisten. Außerdem muss der Stimmzettel so gefaltet sein, dass das Votum nicht erkennbar ist.
Im Gegensatz zur Kommunalwahl ist bei der OB-Wahl nur je eine Stimme zu vergeben. Deshalb wird die Stimmauszählung schneller als bei anderen Wahlen ablaufen. Nach Schätzung des Amtes für
Bürgerservice und Informationsverarbeitung liegt das endgültige Ergebnis am Sonntag schon gegen 19.30 Uhr vor. Das Ergebnis und alle Zwischenstände können ab 18 Uhr im Internet unter www.freiburg.de abgerufen werden. Wer bei der Auszählung live dabei sein möchte, ist eingeladen, zur Informationsveranstaltung auf den Rathausplatz zu kommen. Auf einer Videoleinwand werden dort ständig die aktuellen Auszählungsergebnisse präsentiert.
Falls keine der Personen, die sich nun für das OB-Amt bewerben, am 22. April die absolute Mehrheit von 50 Prozent erreicht, kommt es zur Neuwahl am Sonntag, 6. Mai. Dabei reicht dann die einfache Mehrheit der Stimmen zum Wahlsieg.
Da sich bei einem möglichen zweiten Wahlgang (Neuwahl) am 6. Mai neue Kandidatinnen und Kandidat bewerben und Bewerbungen zurückgezogen werden können, wird der Gemeindewahlausschuss erst am Donnerstag, 26. April, über die Zulassung der Bewerbungen für die Neuwahl entscheiden. Anschließend werden die Stimmzettel gedruckt, die Briefwahlunterlagen gepackt und postalisch aufgegeben. Da in der folgenden Woche mit dem 1. Mai noch ein Feiertag liegt, ist damit zu rechnen, dass die Briefwahlunterlagen nur wenige Tage vor dem Wahlsonntag bei den Antragsstellerinnen und Antragsstellern eintreffen werden.
Wichtig ist: Für den zweiten Wahldurchgang gibt es keine neuen Wahlbenachrichtigungen. Deshalb sollte man diese nach der ersten Wahl auch nicht gleich wegwerfen, sondern das Ergebnis abwarten. Denn zum zweiten Durchgang sollte man diese Benachrichtigung wiederum mit ins Wahllokal bringen. Wählen kann man allerdings auch ohne Benachrichtigung, nach Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Alle diejenigen, die innerhalb der vierzehn Tage zwischen dem ersten und dem zweiten Wahldurchgang das Wahlrecht erhalten (weil sie das 16. Lebensjahr erreichen oder dann mindestens drei Monate in Freiburg mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind), werden vom Wahlamt darüber informiert, dass sie wahlberechtigt sind und einen Wahlschein beantragen können. In diesem Fall kann nur mit dem beantragten Wahlschein gewählt werden. Das betrifft nach Schätzung des Wahlamts etwa 600 Personen.
Zwei Gebäude der Pädagogischen Hochschule (PH) in Littenweiler sind mit Schadstoffen belastet. Schwangere und Stillende dürfen sich nicht in den betroffenen Räumen aufhalten. In der PH werden insgesamt sieben Wahlräume eingerichtet. Die ursprünglich im schadstoffbelasteten Kollegiengebäude 4 vorgesehenen fünf Wahlräume werden daher in das nicht schadstoffbelastete Kollegiengebäude 5 und in die Aula der PH verlegt. Die Zugänge zu den Wahlräumen über die Lindenmattenstraße werden ausgeschildert. Im Kollegiengebäude 5 befinden sich die Wahlräume für die Wahlbezirke 310-04, 310-05, 320-01 und 320-02, in der Aula die der Wahlbezirke 320-03, 320-04 und 320-05.
Damit ist gewährleistet, dass auch Schwangere und Stillende in ihrem Wahllokal wählen können. Alternativ kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bis Freitag, 20. April 18 Uhr beantragt werden. Mit dem Wahlschein kann in jedem beliebigen Freiburger Wahllokal oder per Briefwahl gewählt werden. |