Die Wahlbenachrichtigungen sind verschickt
Am Sonntag, 22. April, wählt Freiburg seinen Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin. Das städtische Wahlamt hat per Post die Benachrichtigungen an die rund 172.000 Freiburger Bürgerinnen und Bürger, die diesmal wahlberechtigt sind, verschickt. Wer noch keine Benachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich beim Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung (Fehrenbachallee 12, Tel. 201-5558) melden.
Wahlberechtigt sind Deutsche und Angehörige von EU-Staaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ihre einzige oder ihre Hauptwohnung in Freiburg haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Bürgerinnen und Bürger, die von Freiburg weggezogen sind und vor Ablauf von drei Jahren wieder nach Freiburg zuziehen, sind mit dem Zuzug wieder wahlberechtigt. Sie müssen sich aber auf Antrag ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn sie wählen möchten.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Mit dem Wahlschein kann man seine Stimme per Briefwahl oder in einem der Freiburger Wahllokale abgeben. Wer sein Wahllokal nicht kennt oder eine barrierefreie Alternative sucht, kann den „Wahllokal-Finder“ einsetzen. Unter www.freiburg.de/wahllokalfinder gibt man seine Wohnanschrift ein, daraufhin erscheinen Anschrift und Außenansicht des „richtigen“ Wahlgebäudes. Sollte es nicht stufenlos erreichbar sein, werden auf Wunsch barrierefreie Alternativen angeboten, verbunden mit dem Hinweis, dass man für die Stimmabgabe dort vorher einen Wahlschein beantragen muss.
Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann man auf fünf Arten beantragen: online unter www.freiburg.de/briefwahl, mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, persönlich (unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder eines Ausweises) beim Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung, formlos per E-Mail (wahlamt@stadt.freiburg.de) oder schriftlich unter Angabe seines Namens, Vornamens, Geburtsdatum und Anschrift – nicht jedoch telefonisch. Anzugeben ist, ob der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Wahl am 22. April und/oder für die eventuell stattfindende Neuwahl am 6. Mai beantragt wird. Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen können nur bis Freitag, 20. April, 18 Uhr, beantragt werden. Bei Anträgen für Dritte wird eine schriftliche Vollmacht benötigt, die ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden kann. Wurde ein beantragter Wahlschein nicht zugestellt, kann bis Samstag, 21. April, 12 Uhr, ein neuer ausgestellt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist ein Antrag auch bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich.
Wahlberechtigte werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Nur wer nach einem Wegzug vor nicht mehr als drei Jahren wieder in Freiburg zuzieht und noch keine drei Monate mit Hauptwohnung in Freiburg lebt, muss die Aufnahme ins Verzeichnis bis zum 1. April beim Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung schriftlich beantragen. An den Werktagen vom 2. bis zum 6. April wird das Wählerverzeichnis täglich von 8 bis 18 Uhr im Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung (Wahlamt) für Wahlberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Wer Eintragungen für falsch oder unvollständig hält, kann dort eine Berichtigung beantragen.
Der Gemeindewahlausschuss entscheidet morgen, 28. März, um 13 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses im Stühlinger (Bestandsgebäude, Fehrenbachalllee 12) in einer öffentlichen Sitzung über die Zulassung der eingegangenen Bewerbungen. Die zugelassenen Bewerbungen werden in der Badischen Zeitung amtlich bekanntgemacht.
Erst nach der Entscheidung des Gemeindewahlausschusses werden die Stimmzettel gedruckt und versandfertig gemacht. Daher werden die beantragten Briefwahlunterlagen für den ersten Wahlgang frühestens nach Ostern zugestellt. Vom 3. bis 20. April können Wahlberechtigte beim Wahlamt im Rathaus im Stühlinger nicht nur einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, sondern auch gleich ihre Stimme abgeben. Die Sprechzeiten sind: Montag von 7.30 bis 12.30 Uhr, Dienstag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr.
Verfahren bei einem zweiten Wahlgang
Falls bei der Wahl am 22. April keine Bewerberin oder kein Bewerber die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält, wird am
Sonntag, 6. Mai, ein zweiter Wahlgang (Neuwahl) durchgeführt. In der ist dann gewählt, wer die einfache Mehrheit der Stimmen erhält.
Wer mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung die Briefwahl nur für die Wahl am 22. April beantragt, erhält eine Wahlbenachrichtigung für eine eventuelle Neuwahl am 6. Mai. Mit dieser kann man persönlich in seinem Wahllokal wählen oder einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Neuwahl beantragen. Wer jetzt schon weiß, dass er am 6. Mai nicht in seinem Wahllokal wählen kann, sollte deshalb auch gleich die Briefwahlunterlagen für die Neuwahl beantragen.
Da sich bei einem möglichen zweiten Wahlgang (Neuwahl) am 6. Mai neue Personen kandidieren und Bewerbungen zurückgezogen werden können, entscheidet der Gemeindewahlausschuss erst am Donnerstag, 26. April, über die Zulassung der Bewerbungen für die Neuwahl. Anschließend werden die Stimmzettel gedruckt, die Briefwahlunterlagen gepackt und postalisch aufgegeben. Da in der folgenden Woche mit dem 1. Mai noch ein Feiertag liegt, ist damit zu rechnen, dass die Briefwahlunterlagen nur wenige Tage vor dem Wahlsonntag bei den Antragsstellern eintreffen.
Kommt es zu einer Neuwahl, wird die Briefwahlstelle bis Freitag, 4. Mai, erneut geöffnet. Die direkte Stimmabgabe ist aber erst nach dem Druck der Stimmzettel ab Montag, 30. April, möglich. Die Sprechzeiten sind wiederum: Montag von 7.30 bis 12.30 Uhr, Dienstag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr.
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Stein, Kröber, Horn, Salomon, Behringer, Wermter:
Der Gemeindewahlausschuss hat die Reihenfolge der Namen auf dem Stimmzettel der OB-Wahl 2018 festgelegt
Monika Stein, Manfred Kröber, Martin Horn, Dieter Salomon, Anton Behringer, Stephan Wermter: In dieser Reihenfolge werden die Namen der Kandidaten und der Kandidatin auf dem Stimmzettel für die OB-Wahl am 22. April stehen. Dies hat der Gemeindewahlausschuss in seiner heutigen Sitzung im neuen Rathaus im Stühlinger festgelegt.
Alle sechs eingegangenen Bewerbungen zur OB-Wahl wurden zugelassen. Ãœber die Reihenfolge auf dem Stimmzettel entschied die Reihenfolge des Eingangs der Bewerbung. Da die ersten vier Bewerbungen am gleichen Tag eingingen, entschied hier das Los. |