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Mittwoch, 24. April 2024
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Freiburg: Abfallgebührenbescheide für 2018 werden verschickt
Ab Montag, 29. Januar, werden die Abfallgebührenbescheide für 2018 verschickt. Mit dem Bescheid erhalten alle Freiburger Privathaushalte und Gewerbebetriebe auch die aktuellen Gebührenmarken für ihre Restmüllbehälter.

Für Informationen zu einzelnen Bescheiden stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gebührenstelle bei der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (ASF) persönlich und am Telefon zur Verfügung. Dennoch ist es möglich, dass nicht alle Anrufe sofort angenommen werden können. Die ASF empfiehlt deshalb, mit Rückfragen einige Tage zu warten oder sich per Fax oder E-Mail an sie zu wenden.

Viele Bürgerinnen und Bürger wollen das Volumen oder den Entleerungsrhythmus ihrer Restmülltonne ändern. Dazu können sie einen formlosen Antrag zusammen mit ihrer Gebührenmarke für 2018 an die ASF senden. Für den damit verbundenen Service berechnet die Stadt Verwaltungsgebühren: der Tausch der Jahresmarke, beispielsweise beim Wechsel von 14-täglichen zu wöchentlicher Abfuhr des Restmülls, kostet pauschal 8, 95 Euro, für den Austausch eines Restmüllbehälters werden 25,24 Euro und für die Lieferung einer abschließbaren Mülltonne 57,98 Euro berechnet.

Die Abfalljahresgebühr muss vier Wochen nach Erhalt des Gebührenbescheides bezahlt werden, sonst fallen Mahnkosten an. Die Zahlungsfrist ändert sich auch bei Änderungswünschen, Unstimmigkeiten oder Widersprüchen nicht. Zudem bittet die ASF alle Bürgerinnen und Bürger, die aktuellen Abfallgebührenmarken bis Ende Februar auf ihre Restmülltonnen zu kleben.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gebührenstelle der ASF unter der Telefonnummer: 76707-430, per Fax unter 76707-9302 oder per E-Mail unter info@abfallwirtschaft-freiburg.de von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15.30 Uhr in der Hermann-Mitsch-Straße 26 zur Verfügung.
 
Eintrag vom: 26.01.2018  




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