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Freitag, 29. März 2024
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Mikrozensus 2018
Einzelne Freiburger Haushalte erhalten demnächst Post vom Statistischen Landesamt

Wie in den Vorjahren findet auch 2018 die Mikrozensus-Befragung bei einem Prozent der Haushalte in Deutschland statt. Der Mikrozensus ist eine amtliche Befragung, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt werden.

Mit dieser Befragung sind die Statistischen Landesämter und von ihnen beauftragte und geschulte Erhebungsbeauftragte betraut. Die Daten des Mikrozensus werden kontinuierlich über das ganze Jahr erhoben. Rund 1000 Haushalte werden pro Woche in BadenWürttemberg befragt, darunter sind regelmäßig auch zufällig ausgewählte Haushalte in Freiburg. Gemäß Mikrozensusgesetz sind sie zur Auskunft verpflichtet.

Es kommt immer wieder vor, dass sich Betroffene an die Gemeinde
oder die Polizei wenden, mit der Frage, ob diese Befragung rechtmäßig ist. Oft irritiert die Bürgerinnen und Bürger, dass Namen und Anschrift in den Anschreiben handgeschrieben sind. Dies ist durch die Stichprobe bedingt, in der zunächst Gebäude gezogen werden. Die Namen der betroffenen Haushalte werden erst von den Erhebungsbeauftragten vor Ort ermittelt und aus Datenschutzgründen handschriftlich auf dem Anschreiben ergänzt.

Bei Fragen können sich betroffene Haushalte direkt mit dem Statistischen Landesamt (Tel. 0711/641-2513) in Verbindung setzen.
Weitere Informationen zum Mikrozensus stehen auf der Homepage des Landesamtes: www.statistik-bw.de/DatenMelden/Mikrozensus.

Vier Fragen zum Mikrozensus 2018

Worum geht es?
Neben den üblichen Fragen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung werden 2018 auch Fragen zur Wohnsituation gestellt. Dabei geht es um die Versorgung mit schnellem Internet, die Barrierefreiheit der Wohnung und um die verwendeten Energien für Heizung und Warmwasser. In Mieter-Haushalten wird auch die Mietbelastung erhoben. Diese Zahlen sind für die Planung von Politik und Verwaltung von großer Bedeutung.

Wer wird für die Erhebung ausgewählt?
In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude oder Gebäudeteile gezogen. Erhebungsbeauftragte ermitteln vor Ort, welche Haushalte in den ausgewählten Gebäuden wohnen und kündigen sich bei diesen mit einem handschriftlich ergänzten Ankündigungsschreiben mit Terminvorschlag an. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden in fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.

Wie läuft die Befragung ab?
Erhebungsbeauftragte des Statistischen Landesamtes suchen die Haushalte zum vorgeschlagenen Termin auf und bitten sie um die Auskünfte. Sie können sich mittels eines Interviewer-Ausweises als Beauftragte des Landesamtes ausweisen. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden. Die Erhebungsbeauftragten verwenden einen Laptop und geben Ihre Antworten direkt ein.

Wie steht es um den Datenschutz?
Die beschriebene Art der Befragung durch Erhebungsbeauftragte ist für die Haushalte die einfachste und zeitsparendste Form der Auskunftserteilung. Alternativ können sie den Fragebogen in Papierform auch selbst ausfüllen. Alle erhobenen Angaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden sie anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.
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Eintrag vom: 16.01.2018  




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