Mehr Geld, mehr Urlaub, mehr Gerechtigkeit
Man muss nicht orakeln, um zu wissen, was sich 2018 in Deutschland alles Ă€ndert, denn vieles steht schon in den entsprechenden Gesetzen und muss nur noch umgesetzt werden. Die Stiftung Warentest hat in einer langen Liste zusammengestellt, womit zu rechnen ist. Freuen können sich unter anderem Hartz-IV-EmpfĂ€nger, weil sie mehr Geld bekommen, Arbeitnehmer, die mit klug gewĂ€hlten BrĂŒckentagen ihren Urlaub verdoppeln können, schwangere SchĂŒlerinnen und Studentinnen, weil sie freiwillig an Vorlesungen o.Ă€. teilnehmen dĂŒrfen und Menschen, die sich weder als mĂ€nnlich noch als weiblich betrachten, da das dritte Geschlecht als positive Geschlechtsbezeichnung aufgenommen wird.
FĂŒr Alleinerziehende gelten ab 2018 neue UnterhaltssĂ€tze, denn es werden die Einkommensgrenzen angehoben, etwa die unterste Einkommensgruppe von 1.500 Euro auf 1.900 Euro (netto) des Unterhaltspflichtigen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird bis Ende 2018 eine gesetzliche Neuregelung geschaffen, in der neben âmĂ€nnlichâ und âweiblichâ auch eine weitere Bezeichnung als positive Geschlechtsbezeichnung aufgenommen wird, wie âinterâ oder âdiversâ. Durch die Anhebung des Grundfreibetrages zahlen alle weniger Einkommensteuer, allerdings wird der Steuervorteil bei Besserverdienern von den gestiegenen Sozialabgaben aufgefressen. Ab 25. Mai mĂŒssen die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung umgesetzt sein. Danach sind bei VerstöĂen hohe BuĂgelder zu erwarten, wenn Unternehmen von ihren Kunden keine Einwilligung einholen, um deren persönliche Daten zu verarbeiten. Der Mindestlohn gilt ab dem 1. Januar bundesweit und fĂŒr alle Branchen, und Arbeitgeber mit mehr als 200 BeschĂ€ftigten mĂŒssen ihre Gehaltsstruktur offen legen. Schwangere SchĂŒlerinnen und Studentinnen haben mehr Mitspracherecht bei ihren Arbeitszeiten.
Was sich sonst noch alles Ă€ndert, und ausfĂŒhrliche Informationen dazu unter www.test.de/neu-in-2018 |