Prolixletter
Freitag, 26. April 2024
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Freiburger Weihnachtsmarkt 2017
Neubewertung zur Vergabe der Glühweinstände

Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg zur Vergabe der Glühweinstände auf dem Freiburger Weihnachtsmarkt vom 7. November hat eine Bewertungskommission aus Vertreterinnen und Vertretern des Rechtsamts, des Finanzdezernates und der FWTM erneut über die Zulassung der Glühweinstände für den diesjährigen Weihnachtsmarkt entschieden. Entsprechend des Beschlusses des Gerichts wurde die Stadt eng in die Bewertung eingebunden und diese vom zuständigen Ersten Bürgermeister Otto Neideck freigegeben. Nach sorgfältiger Prüfung und Bewertung der vorliegenden sowie der nachgereichten Unterlagen der 21 Bewerberinnen und Bewerber für die vorgesehenen sieben Glühweinstände ergaben sich zwar in einzelnen Punkten Abweichungen von der ersten Bewertung, im Ergebnis aber kam es zu keinen neuen Zulassungen oder Absagen. Allen Bewerberinnen und Bewerbern wird das Ergebnis der erneuten Bewertung noch am Freitagnachmittag mitgeteilt.

Hintergrund für die erneute Zulassungsrunde waren gerichtliche Anträge von zwei abgelehnten Bewerbern. Sie hatten um vorläufigen Rechtschutz nachgesucht mit dem Ziel, ebenfalls zum Weihnachtsmarkt zugelassen zu werden. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat den auf unmittelbare Zulassung gerichteten Hauptantrag zurückgewiesen. Gleichzeitig hat es aber den formalen Entscheidungsprozess für fehlerhaft erklärt und gefordert, dass die Stadtverwaltung ihre Letztverantwortung mehr wahrnehmen und bei der Bewertung über die Standvergabe dabei sein müsse, da der Weihnachtsmarkt eine öffentliche Einrichtung der Stadt Freiburg ist. Zudem sei den Bewerberinnen und Bewerbern nicht bereits vorab die Gewichtung der einzelnen zur Bewertung herangezogenen Kriterien mitgeteilt worden. Die FWTM hatte die eingegangenen Bewerbungen gemäß einer Bewertungsmatrix bewertet und die zuzulassenden Bewerbungen ausgewählt.

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Stadt und FWTM daher zur erneuten Vergabe verpflichtet. Die Bewerberinnen und Bewerber erhielten daraufhin die Gelegenheit, ihre Bewerbungen für die vorgesehenen sieben Glühweinstände auf dem diesjährigen Freiburger Weihnachtsmarkt bis 16. November zu ergänzen. Hierfür wurden ihnen nicht nur die Auswahlkriterien, sondern auch die Gewichtungsfaktoren schriftlich übermittelt. Die Kriterien blieben an sich unverändert.

Bei der jetzigen Neubewertung wurden im Ergebnis dieselben Bewerberinnen und Bewerber wie bereits bei der ersten Vergaberunde für den Freiburger Weihnachtsmarkt 2017 zugelassen.
 
Eintrag vom: 18.11.2017  




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