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Samstag, 27. April 2024
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Freiburg: Start des neuen Vollzugsdienstes
Elf Mitarbeiter werden in der Stadt im Schichtdienst unterwegs sein

PrÀsenz soll Sicherheit subjektiv wie objektiv in der Stadt stÀrken

Der neue kommunale Vollzugsdienst wird ab heute in der Stadt sichtbar sein. Die Aufgabe der elf Mitarbeiter ist es, vor allem in der Innenstadt gegen die in der stĂ€dtischen Polizeiverordnung festgelegten Ordnungsstörungen vorzugehen. So ist das Lagern oder NĂ€chtigen auf öffentlichen Straßen sowie belĂ€stigendes und aggressives Betteln nicht erlaubt. MĂŒll darf nicht einfach irgendwohin geschmissen werden und keiner darf auf der Straße urinieren. Die neuen Vollzugsdienstmitarbeiter sollen unerlaubte Sondernutzungen im öffentlichen Raum ahnden und die Einhaltung von Verhaltensregeln in öffentlichen Parks, GrĂŒnanlagen, SpielplĂ€tzen und am Dreisamufer kontrollieren. Ebenfalls in den Aufgabebereich des kommunalen Vollzugsdienstes (VD) werden die GaststĂ€ttenkontrollen fallen, die bisher vom Gemeindevollzugsdienst (GVD) wahrgenommen werden.

Die elf im Sommer eingestellten Mitarbeiter werden im Schichtdienst eingeteilt sein und von montags bis samstags, vereinzelt auch an Sonntagen unterwegs sein. Die Einsatzzeiten sind im Regelfall von 9 Uhr bis 21 Uhr und an den Wochenenden oder vor Feiertagen bis 24 Uhr. FĂŒr die Kontrollen der GaststĂ€tten werden die Schichtzeiten teilweise bis 6 Uhr morgens gehen, um auch die Einhaltung von Sperrzeiten zu ĂŒberprĂŒfen. Das Vorgehen gegen nĂ€chtlichen LĂ€rm in der Innenstadt ist hingegen nicht Hauptaugenmerk des neuen kommunalen Vollzugsdienstes.

Die EinsĂ€tze werden in enger Abstimmung mit der Polizei geplant. Mit ihr ist ein regelmĂ€ĂŸiger und intensiver persönlicher Austausch und Informationsaustausch vorgesehen.

Die Einrichtung des VD geht auf eine Vereinbarung ĂŒber die Partnerschaft „Sicherer Alltag“ zwischen dem Land BadenWĂŒrttemberg und der Stadt Freiburg zurĂŒck, die Innenminister Thomas Strobl und OberbĂŒrgermeister Dieter Salomon im MĂ€rz unterzeichneten. Wesentlicher Bestandteil dieser gemeinsamen Sicherheitsarchitektur mit Land und Polizei war die EinfĂŒhrung eines stĂ€dtischen VD. So beschloss der Gemeinderat im April die Erweiterung des bestehenden, schwerpunktmĂ€ĂŸig fĂŒr den Verkehr zustĂ€ndigen GVD durch einen VD.

Im Sommer dieses Jahres stellte die Stadt elf Außendienstmitarbeiter ein und besetzte die Stelle der Leitungskraft. Eine Sachbearbeiterstelle zur UnterstĂŒtzung der Leitung befindet sich derzeit im Besetzungsverfahren. FĂŒnf der neuen Mitarbeiter waren zuvor, teilweise mehrere Jahre, im Gemeindevollzugsdienst tĂ€tig. Alle Mitarbeiter durchliefen eine und zweimonatige Ausbildung, die das Amt fĂŒr öffentliche Ordnung in Zusammenarbeit mit der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Freiburg und dem PolizeiprĂ€sidium Freiburg konzipierte und durchgefĂŒhrte. Zur Ausbildung gehörte ein breit angelegter theoretische Unterricht, ein intensives AntiKonflikttraining, Selbstverteidigung, Hospitationen beim GVD und beim Polizeirevier Freiburg Nord. Auch gab es einen Erste-HilfeKurs sowie eine Touristik-Schulung durch die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messen GmbH (FWTM). Im nĂ€chsten Jahr sollen die Mitarbeiter, die das noch nicht gemacht haben, zusĂ€tzlich die landeseinheitliche Ausbildung fĂŒr den kommunalen Ordnungsdienst an der Verwaltungsschule in Karlsruhe durchlaufen. Organisatorisch wird der Vollzugsdienst als weiteres Sachgebiet, neben dem GVD und der Bußgeldbehörde der Abteilung V des Amtes fĂŒr öffentliche Ordnung zugeordnet.

„Der neue kommunale Vollzugsdienst wird Ordnungsstörungen verhindern und damit zur StĂ€rkung der Sicherheit in der Stadt insgesamt beitragen“, erklĂ€rte OberbĂŒrgermeister Dieter Salomon bei der Vorstellung des neuen Vollzugsdienstes. „Der VD ist der Beitrag der Stadt zur Verbesserung der Lage vor allem in der Innenstadt. Er macht es möglich, dass sich die Polizei mehr auf ihre Kernaufgabe, die Verhinderung und Verfolgung von Straftaten, konzentrieren kann“, so Salomon. Erster BĂŒrgermeister Otto Neideck ergĂ€nzt, dass auch die polizeiĂ€hnliche Dienstkleidung des VD die Sichtbarkeit von Ordnungspersonal in der Stadt erhöht. „Damit können wir das subjektive Sicherheitsempfinden der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger stĂ€rken“, sagte Neideck.

Als gemeindliche Vollzugsbedienstete im Sinne des Polizeigesetzes Baden-WĂŒrttemberg haben die Mitarbeitenden des kommunalen Vollzugsdienstes die Stellung von Polizeibeamten. Dies wird auch durch die Uniform sichtbar gemacht. Sie haben alle Rechte und Pflichten des Polizeigesetzes, bis hin zur Anwendung von unmittelbarem Zwang. „Der Vollzugsdienst in Freiburg ist jedoch darauf ausgerichtet, möglichst niederschwellig einzugreifen und auftretende Konfliktlagen kommunikativ zu lösen“, unterstrich der stellvertretende Leiter des Amts fĂŒr öffentliche Ordnung, Martin Schulz. „In der Vermittlung entsprechender Kompetenzen lag auch ein Schwerpunkt der Ausbildung.“ Es sind daher auch regelmĂ€ĂŸige Fortbildungen, insbesondere zur verbalen Deeskalation und Konfliktvermeidung vorgesehen. FĂŒr die Eigensicherung sind die Mitarbeitenden mit Schutzwesten, Pfefferspray und Handschließen ausgestattet. Der Umgang mit diesen Selbstschutzmitteln wurde im Rahmen der Ausbildung durch Experten der Polizei vermittelt.
 
Eintrag vom: 11.10.2017  




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