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Donnerstag, 21. November 2024
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Haftpflichtversicherung
Neue Tarife meist besser als alte, deshalb Wechsel prüfen

Die aktuellen Angebote der privaten Haftpflichtversicherung sind noch besser geworden und bieten vor allem gegenüber Policen, die bereits fünf Jahre oder älter sind, umfassenderen Schutz. Und das zu einem akzeptablen Preis. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest in der aktuellen Oktober-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest nach einem Test von 218 Tarifvarianten. Deshalb empfehlen die Tester allen, die noch eine alte Haftpflichtversicherung haben oder deren Lebenssituation sich durch Heirat, Kinder oder ein neues Hobby geändert hat, ihren Schutz zu überprüfen und den Tarif zu wechseln.

Finanztest nennt die 59 besten von 218 geprüften Angeboten. Im Vergleich zum Test vor drei Jahren haben die Prüfer die Anforderungen verschärft: Alle berücksichtigten Tarife bieten einen Versicherungsschutz von mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Bei sehr alten Verträgen liegt der Schutz oft deutlich darunter. Alle guten und sehr guten Tarife aus dem Test bieten den von Finanztest geforderten Grundschutz: Sie versichern beispielsweise Schäden, die etwa durch Feuchtigkeit erst allmählich entstehen, die man unbeabsichtigt an fremden Computern oder als Mieter in der eigenen oder der Ferienwohnung verursacht.

Große Unterschiede hat Finanztest bei den Kosten festgestellt: Sehr guten Schutz bekommt man für 50 oder auch 178 Euro im Jahr. Neben dem umfassenden Grundschutz bieten viele Tarife zusätzliche Leistungen: Sie kommen beispielsweise bei Angestellten auch für den Verlust des Büroschlüssels auf, ersetzen den Schaden, den die eigenen kleinen Kinder verursacht haben, versichern Photovoltaikanlagen oder auch Schäden, die durch Drohnen verursacht werden. Welcher Tarif welches Plus bietet, hat Finanztest übersichtlich in einer Tabelle zusammengestellt.

Manche Tarife enthalten auch einen Schutz für Opfer von Straftaten. Denn normalerweise zahlt die Haftpflichtversicherung des Straftäters nichts, da dieser die Tat vorsätzlich begangen hat. Ist beim Täter nichts zu holen, gehen Opfer meist ohne Schadenersatz und Schmerzensgeld aus. Hier springt unter bestimmten Voraussetzungen die eigene Versicherung ein, sofern sie eine erweiterte Forderungsausfalldeckung anbietet.

Der Test „Privathaftpflichtversicherung“ findet sich in der Oktober-Ausgabe von Finanztest und online unter www.test.de/haftpflicht.
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Eintrag vom: 19.09.2017  




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