Der Europäische Sozialfonds unterstützt Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekte. Bis 30. September bewerben
Amt für Soziales und Senioren hilft beim Antrag
Sie haben eine gute Projektidee, um benachteiligte Menschen in eine Ausbildung oder einen Job zu vermitteln, aber Ihnen fehlt ein Zuschuss? Hier hilft auch im kommenden Jahr der Europäische Sozialfonds (ESF). Für ein- oder zweijährige Projekte in Freiburg, die nach dem 1. Januar 2018 beginnen, stehen insgesamt 310.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Je Projekt kann der ESF 35 bis 50 Prozent der Gesamtkosten tragen. Anträge sind ab sofort bis 30. September möglich.
Welche Projekte bevorzugt gefördert werden, legt der Regionale Arbeitskreis jedes Jahr mit Blick auf den Arbeitsmarkt fest. 2018 kommen vor allem Projekte für langzeitarbeitslose Migrantinnen und Migranten, für Alleinerziehende ohne Ausbildung und für benachteiligte Langzeitarbeitslose zum Zuge. Neben der Jobvermittlung geht es auch um die soziale Integration.
Verstärkt gefördert werden auch Projekte, die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf oder junge Migrantinnen in Ausbildung bringen wollen. Ebenfalls möglich sind Projekte gegen Schulabbrüche und Angebote zur praktischen Berufsorientierung von jungen Geflüchteten. Ein weiterer Fokus liegt auf Projekten für junge Menschen, deren Ausbildung gefährdet ist oder bereits abgebrochen wurde. Einen Überblick über die Förderschwerpunkte gibt es unter www.freiburg.de/esf.
Wer eine Förderung beantragen möchte, sollte sich im Vorfeld an die Freiburger Geschäftsstelle des Europäischen Sozialfonds wenden: Tel. 0761/201-3875 oder -3876, Fax 0761/201-3596, petra.kieffer@stadt.freiburg.de oder peter.sand@stadt.freiburg.de. Die Projekte müssen chancengleich und geschlechtergerecht ausgestaltet sein sowie einen sozialen Mehrwert aufweisen. Außerdem muss die Ko-Finanzierung gesichert sein.
Antragsformulare und weitere Infos stehen auf der Internetseite www.esf-bw.de. Berücksichtigt werden nur Anträge, die über das dort abrufbare Onlineverfahren ELAN eingehen. Der Antrag ist bis zum 30. September zu richten an: L-Bank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe. Parallel ist eine Kopie an die Geschäftsstelle des Europäischen Sozialfonds zu senden: Stadt Freiburg, Amt für Soziales und Senioren, Petra Kieffer, Peter Sand, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg.
Hintergrund: Der Europäische Sozialfonds (ESF)
Der ESF ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er richtet seine Förderung an der EU-Strategie „Europa 2020“ aus, die die Europäische Kommission vorgeschlagen und der Europäische Rat verabschiedet hat. Ziel ist ein „intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ und die bessere Koordinierung der nationalen und europäischen Wirtschaft. In der Förderperiode 2014 bis 2020 stehen 80 Milliarden Euro für alle Mitgliedsländer der EU zur Verfügung. Davon gehen 260 Millionen nach Baden-Württemberg. Damit werden Projekte zur Beschäftigungsförderung zu 35 bis 50 Prozent finanziert. Eine Ko-Finanzierung mit anderen ESF-Mitteln ist nicht möglich. Die Mittel werden über das Sozialministerium des Landes an die Stadt- und Landkreise verteilt. Dort schlagen Regionale ESF-Arbeitskreise vor, welche der eingereichten Projektanträge zum Zug kommen. |