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Donnerstag, 18. April 2024
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2016: 12.700 Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis bei VAG angetroffen
Tagtäglich sind Fahrausweisprüferinnen und -prüfer der Freiburger Verkehrs AG (VAG) im Bus- und Stadtbahnnetz unterwegs und bitten die Fahrgäste, ihre Fahrausweise vorzuzeigen. Dabei geht es allein um die Frage: Kann ein gültiger Fahrschein vorgezeigt werden oder nicht.
Diese Kontrollen sind notwendig, um sicherzustellen, dass jeder Fahrgast für die Beförderungsdienstleistung, die in Anspruch genommen wurde, auch den vorgesehenen Preis gezahlt hat. Letztlich, so VAG Vorstand Oliver Benz, ist eine gut organisierte und kontinuierliche Fahrausweisprüfung für die Einnahmensicherung der VAG unerlässlich und soll „im Sinne der Fahrgäste mit gültigem Fahrausweis nichtzahlende Fahrgäste zu zahlenden Fahrgästen machen.“ Immerhin entgehen den 20 Verkehrsunternehmen des Regio-Verkehrsverbundes Freiburg (RVF) jedes Jahr rund 1,4 Millionen Euro an Fahrgeldeinnahmen durch unberechtigte Fahrten.

Im vergangenen Jahr (2016) wurden in den Fahrzeugen der VAG rund 639.000 Personen kontrolliert, das entspricht ungefähr 0,8 Prozent aller Fahrgäste dieses Jahres. Davon waren 12.700 ohne gültigen Fahrausweis unterwegs. Die Quote lag mit rund 2 Prozent im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre. Den Prüferinnen und Prüfern der VAG ist bewusst, dass nicht bei jeder Fahrt ohne Fahrschein ein vorsätzliches Handeln unterstellt werden kann. Manchmal ist es einfach nur aus Vergesslichkeit geschehen. So wurde beispielsweise rund einem Viertel der im Jahr 2016 ohne gültigen Fahrausweis angetroffenen Personen die Möglichkeit gegeben, durch die nachträgliche Vorlage einer personalisierten Zeitkarte zu belegen, dass sie diese zum Zeitpunkt der Kontrolle einfach nur nicht mit dabei hatten. Statt der üblichen 60 Euro Bußgeld wird dann eine ermäßigte Gebühr von 7 Euro fällig.

Das sogenannte „Schwarzfahren“ ist kein Kavaliersdelikt, sondern erfüllt den Straftatbestand der Beförderungserschleichung. Dennoch belässt es die VAG in den meisten Fällen bei der Erhebung des Bußgelds. Strafrechtliche Konsequenzen drohen erst dann, wenn Fahrgäste sich weigern, ihre Personalien anzugeben, und deswegen die Polizei hinzugezogen werden muss, oder wenn sie zum wiederholten Mal ohne gültigen Fahrausweis angetroffen werden. Im vergangenen Jahr mussten deshalb 2.977 Personen zur Anzeige gebracht werden.

Bei der VAG sind derzeit 34 Fahrausweisprüferinnen und -prüfer beschäftigt. 22 davon prüfen jedoch nicht in Vollzeit, sondern sind auch noch in der Betriebsleitstelle oder im Fahrdienst tätig. Neben den Kontrollen im Netz der VAG führen sie auch noch Prüfungen für andere Unternehmen des Regio-Verkehrsverbundes Freiburg (RVF) durch.
 
Eintrag vom: 15.05.2017  




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