Prolixletter
Donnerstag, 21. November 2024
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Surfgeschwindigkeit muss Vertragsangaben entsprechen
Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur Surfgeschwindigkeits-Studie der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat den Jahresbericht ihrer Breitbandmessung veröffentlicht. Wie bereits in den Jahren zuvor, bleibt die von den Anbietern tatsächlich zur Verfügung gestellte Geschwindigkeit weit hinter dem zurück, was vertraglich angegeben wurde. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), zieht Bilanz:

"Verbraucher müssen die Leistung bekommen für die sie bezahlen. Das Gesetz muss an dieser Stelle dringend nachgebessert werden. Verbraucher haben noch immer keine Rechtssicherheit, unkompliziert ihren Tarif zu mindern, anzupassen oder auch zu kündigen, sollten sich Anbieter nicht an ihre vertraglichen Zusagen halten. Um die vertraglich vereinbarte Surfgeschwindigkeit besser überprüfen und durchsetzen zu können, müssen Mindeststandards für die Dienstqualität festgelegt werden."
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Eintrag vom: 10.04.2017  




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