Gemobbte Schulkinder, bloßgestellte Arbeitskollegen, Internetkäufe, die sich als Mogelpackung herausstellen – so etwas kommt im Internet täglich vor. Internet-Rechtsschutzversicherungen versprechen, bei Ärger im Netz einzuspringen. Aber helfen sie wirklich? Die Stiftung Warentest hat sich drei in Deutschland verfügbare Spezialpolicen angesehen und empfiehlt den ganz normalen Rechtsschutz für on- und offline, nachzulesen in der April-Ausgabe von Finanztest und auf www.test.de/internetrechtsschutz.
Wer im Internet surft, kann sich schnell Ärger einhandeln. Was, wenn man wegen eines Facebook-Eintrags den Job verliert? Wenn der Sohn Tausende von Musiktiteln illegal runterlädt („Filesharing“)? Oder wenn man von rassistischen Beschimpfungen oder Verleumdung betroffen ist? Internet-Rechtsschutz verspricht Hilfe. Die Stiftung Warentest hat sich die drei zurzeit verfügbaren Versicherungen angesehen, die pro Jahr zwischen 60 und 240 Euro kosten und unterschiedliche Leistungen anbieten: DEVK Identitätsschutz plus, Arag Web@aktiv Plus und BNP Paribas Cardif Digital Life Protect. Sie übernehmen zum Beispiel bei Abmahnungen wegen Filesharing bis zu 1.000 Euro für anwaltliche Hilfe. Landet der Fall aber vor Gericht, reichen die Versicherungssummen oft nicht aus, um die Anwaltskosten des Mandanten zu decken.
Eine spezielle Internet-Rechtsschutzversicherung ist nicht nötig, so das Fazit von Finanztest. Eine ganz normale Rechtsschutzversicherung mit Privat- und Berufsrechtsschutz deckt die meisten Fälle ab (mehr unter www.test.de/rechtsschutz). Wer beim Filesharing erwischt wird, hat aber oft keinen oder nur wenig Schutz durch seine Rechtsschutzversicherung, schreibt Finanztest. Der Premium-Rechtsschutz von DAS übernimmt bis zu 1.000 Euro und gehörte im letzten Test zu den besten, mit einer Jahresgebühr von rund 290 Euro.
Mehr unter www.test.de/internetrechtsschutz und im April-Heft von Finanztest (ab 22.03.2017 am Kiosk). |