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Überstützung für die Freiburger Synagoge
Stadt gewährt Israelitischer Religionsgemeinschaft Baden Zuschuss für Sanierung und Modernisierung der Freiburger Synagoge

Bedingung dafür ist, dass Gemeindezentrum und Synagoge in den Besitz der Israelitischen Gemeinde Freiburg übergehen und entschuldet werden

Die Stadt Freiburg unterstützt die Sanierung und Modernisierung der Freiburger Synagoge mit einem Zuschuss in Höhe von insgesamt 640.000 Euro, ausgezahlt in vier Teilzahlungen in den nächsten vier Jahren. Das ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen der Stadt Freiburg und der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden (IRG Baden) mit Sitz in Karlsruhe. Voraussetzung für die Gewährung dieses Zuschusses ist, dass die bisherige Besitzerin des gesamten Gebäudes mit Synagoge, Gemeindezentrum sowie Wohnungen und Ladengeschäften, die IRG Baden, nachweist, dass sie den Gebäudeteil von Synagoge und Gemeindezentraum der Israelitischen Gemeinde Freiburg überschrieben und entschuldet hat.

Die Freiburger Synagoge war am 5. November 1987 in einem Neubau am neuen Standort in der Engelstraße eingeweiht worden. Eigentümerin war von Beginn an die IRG Baden. Bereits Anfang der 1990er Jahre konkretisierte sich die Idee einer Übernahme der Synagoge durch die örtliche israelitische Gemeinde, mit der Maßgabe einer Beteiligung der Stadt Freiburg, um die auf Gemeindezentrum lastenden Darlehensschuld abzulösen. Dafür hatte die Stadt Freiburg 1993 der IRG Baden zur teilweisen Ablösung dieser Darlehensschuld einen Zuschuss zugesagt. Geknüpft war diese Zusage an den Übergang des Eigentums an der Synagoge und dem Gemeindezentrum an die Israelitische Gemeinde Freiburg. Das konnte jedoch nicht vollzogen werden. Im Jahr 2010 gab es wieder Gespräche, die zusätzlich einen Zuschuss für die Modernisierung und Sanierung der damals fast 25 Jahre alten Gebäude beinhalteten. Die Umsetzung aber kam nicht zustande.

Der dritte Anlauf mit dem gleichen Anliegen schließlich kam nach einer Reihe von Gesprächen jetzt zu einem Ergebnis, das dem Gemeinderat am kommenden Dienstag zur Entscheidung vorgelegt wird. Zentraler Anspruch der IRG Baden ist es, die Israelitische Gemeinde Freiburg bei einer Übernahme des Gebäudes weder mit der noch bestehenden Darlehensschuld noch mit anstehenden Sanierungskosten zu belasten sowie der Gemeinde eine zeitlich unbegrenzte Nutzung der Synagoge zu garantieren. Die bestehenden Kosten für Sanierung und Modernisierung hat die Stadt Freiburg grundsätzlich anerkannt, eine komplette Übernahme jedoch ausgeschlossen. Sie bietet aber die teilweise Förderung mit den oben genannten Bedingungen des Eigentumübertrags an die Freiburger Gemeinde an.

Dabei geht der erste, für religiöse Zwecke genutzte Bereich des Gemeindezentrums inklusive eines Zwischengebäudes an die Israelitische Gemeinde Freiburg über, während der zweite Gebäudeteil im Eigentum der IRG Baden bleibt. Das ist sinnvoll und notwendig, da die IRG Baden zur kontinuierlichen Förderung der Gemeindearbeit auf die Einnahmen aus der Vermietung angewiesen ist. Die Israelitische Gemeinde erhält jährlich von der IRG Baden einen Zuschuss zur Bestreitung von Anschaffungen, Reparaturen, Instandhaltungen und anderes. Außerdem kann die IRG Baden durch die Teilung die bestehende Hypothekenlast dem zweiten Bereich zuordnen. Damit würde eine schuldenfreie Überlassung des ersten Teils an die Israelitische Gemeinde möglich sein.

Rami Suliman, der Vorsitzende der IRG Baden erklärt: „Wir haben mit den Bürgermeistern gute Gespräch geführt, die zu konstruktiven und fairen Lösungen führten. Dafür danken wir sehr. Die ersten Schritte zur konkreten Umsetzung der Vereinbarung haben wir schon getan.“

Am 19. Dezember 2016 ist die Teilung des Eigentums notariell beurkundet worden. Weitere Voraussetzung ist die Übertragung der Hypothekenschuld auf den im Eigentum der IRG Baden verbleibenden Gebäudeteil. Außerdem liegt es im gemeinsamen Interesse aller Beteiligten, dass die Synagoge dauerhaft im Eigentum der jüdischen Gemeinde Freiburg bleibt. Dafür wird die Stadt mit der Israelitischen Gemeinde sowie der IRG Baden einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen, in dem die Bedingungen für die Zuschussgewährung klar definiert werden. Dazu gehört auch die Sicherung des Nutzungszwecks der Synagoge für weitere zwanzig Jahre, das Verbot eines Weiterverkauf mit Ausnahme des Rückfalls an die IRG Baden für die Dauer von zwanzig Jahren und die dingliche Sicherung der Rückzahlungsansprüche durch Eintragung einer erstrangigen Grundschuld. Für die Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses muss die IRG Baden Nachweise über die Beurkundung der Eigentumsübertragungen sowie der Entschuldung des Gemeindezentrums mit Synagoge bringen.

Seitens der Stadt Freiburg zeigte sich Bürgermeister Ulrich von Kirchbach erleichtert, dass die Verhandlungen nun zu einem positiven Abschluss gekommen sind: „Die Stadt Freiburg will den Bestand der Israelitischen Gemeinde und der Synagoge in Freiburg langfristig sichern und unterstützen. Mit diesem Vertrag können wir das.“

Für die IRG Baden betont Rami Suliman: „Die Sanierung der Synagoge Freiburg und die Übertragung des Eigentums auf die Israelitische Gemeinde Freiburg bringen uns unserem Ziel, jede unserer zehn Ortsgemeinden in Baden mit einem in ihrem Eigentum stehenden Synagogengebäude auszustatten, einen großen Schritt weiter. Das gibt den Gemeinden Sicherheit für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Wir freuen uns für Freiburg, dass die Gemeinde nun in der Lage ist, die Herausforderungen der Zukunft in eigenen Räumen anzunehmen.“
 
Eintrag vom: 11.02.2017  




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