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Donnerstag, 25. April 2024
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Steuererklärung: Tipps für den Steuercheck zum Jahresende
Alleinstehende mit einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro können rund 2.500 Euro an Steuern sparen, wenn das Finanzamt noch zusätzliche Ausgaben anerkennt. Bei einem Einkommen von 20.000 Euro sind es rund 1.500 Euro. Tipps für den Steuercheck zum Jahresende gibt die Zeitschrift Finanztest in ihrer Dezember-Ausgabe und auf www.test.de/steuertipps.

Oft gibt es Geld zurück für Fahrt- und Reisekosten, Handwerker- und Haushaltshilfen. Ebenso senken Krankheitskosten, Beiträge zur Krankenversicherung und Riester-Beiträge die Steuerlast. Hausbesitzer und Mieter holen sich Geld für Renovierungen und Nebenkosten zurück. Selbst Betreuungskosten für den Hund lassen sich absetzten.

Kosten für Handwerker und Haushaltshilfen erkennt das Finanzamt nicht nur an, wenn sie im eigenen Heim anfallen. Auch Ferien-, Wochenend-, Zweitwohnungen oder Wohnungen, die den Kindern überlassen wurden, gehen in die Rechnung ein. Wer seine Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale angemeldet hat, bekommt dafür maximal 510 Euro Steuerabzug. Und wer nahe Angehörige pflegt, kann dafür bis zu 8.472 Euro absetzen – zum Beispiel für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Unterstützten. Für Pflege und Betreuung zu Hause lohnt es sich, bis zu 20.000 Euro im Jahr in der Steuererklärung anzugeben. Das Finanzamt erkennt davon maximal 4.000 Euro steuermindernd an. Kommen Pflegekräfte und Betreuer in Wohnung oder Heim, zählen die Kosten für deren Dienstleistungen.

Für die berufliche Aus- und Weiterbildung lassen sich zahlreiche Werbungskosten geltend machen. Und für Kinder unter 14 Jahren können Eltern bis zu 6.000 Euro Betreuungskosten angeben, wovon maximal zwei Drittel anerkannt werden.

Der ausführliche Jahres-Steuercheck erscheint in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (seit 16.11.2016 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/steuertipps abrufbar.
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Eintrag vom: 22.11.2016  




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