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| | | Frau Kanzlerin, wir nehmen Sie beim Wort! | Gleichheitsartikel im Grundgesetz muss endlich auch gleiche Rechte fĂĽr Lesben und Schwule garantieren
Anlässlich der gestrigen Erklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Ausgang der US-Präsidentschaftswahl, erklärt Helmut Metzner, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
"In ihrem gestrigen Grußwort an den designierten Präsidenten der Vereinigen Staaten von Amerika Donald Trump, erinnerte Bundeskanzlerin Merkel an die gemeinsamen Werte, die Deutschland und die USA verbinden. Demokratie, Freiheit, Respekt vor dem Recht und der Würde des Menschen, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder politischer Einstellung – dafür stehen wir in Deutschland.
Wir freuen uns sehr, dass Bundeskanzlerin Merkel in ihrer Erklärung an Donald Trump auch betonte, dass die Menschenwürde und der Respekt vor dem Recht des Einzelnen für alle Menschen Geltung habe und die sexuelle Orientierung kein Ausschluss sein darf. Es geht jetzt darum, dass unsere freiheitlich demokratische Gesellschaft es auch zukünftig allen Menschen ermöglicht, jederzeit und an jedem Ort ohne Angst verschieden sein zu können.
Deshalb fordert der LSVD, Artikel 3, Absatz 3 GG endlich um das Merkmal „sexuelle Identität“ zu erweitern – damit wir auch in Deutschland davon sprechen können, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
Dennoch sind auch im Jahr 2016 Lesben, Schwule, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) nicht in unserem Grundgesetz berücksichtigt. Dieser Missstand wirkt sich immer noch entscheidend auf die Lebenssituation von LSBTI in Deutschland aus. Besonders trans* und intergeschlechtliche Menschen sind im Alltag und im Umgang mit Behörden häufig mit Vorurteilen und Anfeindungen konfrontiert.
Lesben und Schwulen wird immer noch die Ehe verwehrt und das, obwohl der Bundesrat hier eine entsprechende Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht hat.
Wir meinen, dass gerade in unserer heutigen pluralistischen Gesellschaft die Festlegung im Grundgesetz besonders wichtig ist, dass Minderheiten die gleichen Rechte haben und von der Mehrheitsgesellschaft nicht diskriminiert und benachteiligt werden dürfen. Denn bedroht und gefährdet ist nicht die Mehrheitsgesellschaft, bedroht und gefährdet sind die Minderheiten, darunter auch die Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtlichen Menschen." | Mehr | | Eintrag vom: 13.11.2016 | |
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