Prolixletter
Donnerstag, 28. März 2024
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Personelle Kontinuität nationalsozialistischer Kräfte im Justizministerium
Kontinuität in der Verfolgung von Homosexuellen

Justizminister Maas kündigt Gesetzentwurf zur Rehabilitierung für Oktober an

Die heute veröffentlichte „Akte Rosenburg“ belegt die personelle Kontinuität nationalsozialistischer Kräfte im Bundesministerium der Justiz nach 1949. Diese trug auch zur Kontinuität der strafrechtlichen Verfolgung von Homosexuellen in der Bundesrepublik bei. Dazu erklärt Helmut Metzner, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

"Der Bericht der wissenschaftlichen Kommission widerlegt den Mythos von der „Stunde Null“ und dem demokratischen Neuanfang nach 1945. Die personelle Kontinuität nationalsozialistischer Kräfte im Bundesministerium der Justiz nach 1949 hat sich zwangsläufig auch auf die Gesetzgebung der jungen Bundesrepublik ausgewirkt, etwa auf die Aufrechterhaltung des von den Nationalsozialisten verschärften § 175. Während die Urteile nach § 175 aus der NS-Zeit 2002 aufgehoben wurden, steht dieser Schritt für die Verurteilungen in der Bundesrepublik und der DDR immer noch aus.

Justizminister Heiko Maas kündigte am Wochenende an, noch im Oktober einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung der verurteilten Männer an. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Ankündigung und fordert die Regierungskoalition auf, unverzüglich zu handeln, sobald der Entwurf auf dem Tisch liegt. Das Gesetz muss noch dieses Jahr in den Bundestag eingebracht werden. Die frühere menschenrechtswidrige Strafverfolgung Homosexueller ist ein monströser Schandfleck unseres Rechtsstaats.

Denn für Homosexuelle war das NS-Unrechtsregime nach 1945 noch nicht zu Ende. Vom nationalsozialistischen Ungeist geprägt und mit demselben Eifer praktiziert wurde ihre Verfolgung bruchlos fortgesetzt. In der Bundesrepublik blieb § 175 StGB in der nationalsozialistischen Fassung bis 1969 unverändert geltendes Recht, wurde weiter angewandt und zerstörte das Leben unzähliger Menschen. Allein über 50.000 Männer wurden wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt. Viele kamen ins Gefängnis, verloren ihren Beruf – ihre gesamte bürgerliche Existenz wurde zerstört.

Es ist höchste Zeit, dass den oft hochbetagten Opfern endlich Gerechtigkeit widerfährt. Dafür muss der Gesetzentwurf sämtliche menschenrechtswidrigen strafrechtlichen Ungleichbehandlungen von Homosexualität bis zur endgültigen Abschaffung des § 175 im Jahr 1994 umfassen. Hier darf es kein Stückwerk geben, sondern eine umfassende Lösung, die endlich Rechtsfrieden schafft und sich an den Maßstäben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte orientiert. Der Gerichtshof hat das Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen, wie auch das Bestehen unterschiedlicher Schutzaltersgrenze bei Homo- und Heterosexualität als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gewertet."

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt die Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
 
Eintrag vom: 11.10.2016  




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