Wer keine Datenübermittlung an die Bundeswehr wünscht, kann jetzt bei der städtischen Meldebehörde Widerspruch einlegen
Einmal jährlich übermitteln die deutschen Städte und Gemeinden der Bundeswehr Daten jeder Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, die demnächst volljährig wird. Das ist vom Soldatengesetz so geregelt und geschieht jeweils im März.
Für die Stadt Freiburg leistet die Meldebehörde (Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung) diese Aufgabe. Dabei teilt sie dem Personalmanagement der Bundeswehr Vornamen, Familiennamen und gegenwärtige Anschrift des jungen Menschen mit. Die Bundeswehr sendet dann den Betroffenen Info-Material zu.
Im März 2017 werden die Daten jener deutscher Staatsangehörigen übermittelt, die im Jahr 2018 volljährig werden, also dem Geburtsjahrgang 2000. Dies geschieht nicht, wenn der oder die Betroffene gemäß Bundesmeldegesetz Widerspruch einlegt.
Wer dem Jahrgang 2000 angehört und keine Übermittlung seiner Daten wünscht, sollte dies dem Amt für Bürgerservice (Basler Str. 2, 79100 Freiburg) bis zum 24. Februar 2017 mitteilen – schriftlich oder online auf www.freiburg.de (Pfad: Bürgerservice > Formulare > Meldewesen > Datenübermittlung an das Personalmanagement der Bundeswehr). |