Das neue Amt bündelt Aufgaben und Leistungen aus unterschiedlichen Ämtern – künftig Service aus einer Hand
Zum 1. Juni wird das Amt für Migration und Integration (AMI) gegründet. Das neue Amt bündelt Aufgaben und Leistungen für Flüchtlinge und schon länger hier lebende Menschen mit Migrationshintergrund, die bislang in unterschiedlichen Ämtern angesiedelt waren. Künftig werden diese Leistungen innerhalb eines Amtes angeboten. Für die Menschen in Freiburg heißt das: Sie erhalten Service aus einer Hand. Es ist im Dezernat von Bürgermeister Ulrich von Kirchbach angesiedelt.
Das neue Amt hat folgende Abteilungen:
• Verwaltung mit Personal, zentrale Dienste und Finanzen
• Integration (Büro für Migration und Integration)
• Betreuung und Versorgung (bisher Sozialbetreuung, technische Dienste und Wohnheimverwaltung im Amt für Wohnraumversorgung)
• Abteilung für Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (bisher im Amt für Soziales und Senioren)
• Ausländerbehörde (bisher im Amt für öffentliche Ordnung).
Die städtischen Ansprechpersonen sind wie bislang unter den bekannten Adressen erreichbar. Auch die persönlichen E-Mail-Adressen bleiben unverändert. Die Telefonnummern der jeweiligen Ansprechpartnerinnen und -partner ändern sich zum 1. Juni. Sie sind aber für eine längere Übergangsphase auch unter den bisherigen Rufnummern erreichbar.
In den kommenden Wochen werden die Abteilungen auch räumlich zusammengeführt. Standort des AMI wird das Telekom-Gebäude in der Berliner Allee 1 sein, in dem derzeit mehrere städtische Dienststellen bis zur Fertigstellung des neuen Rathauses untergebracht sind. Bis zur Besetzung der Leitung des neuen Amtes übernimmt der bisherige Leiter des Amtes für Wohnraumversorgung, Werner Hein, die kommissarische Leitung.
Mit der Gründung des AMI wird das Amt für Wohnraumversorgung aufgelöst. Die Oase, Zentrum für wohnungslose Menschen, und das Sachgebiet Prävention und Wohnungssicherung kommen ins Amt für Soziales und Senioren, das Sachgebiet Wohnen, in dem unter anderem die Wohnraumförderung, Wohnungssucherdatei, Ausstellung Wohnberechtigungsscheine angesiedelt sind, übernimmt das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen. |