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Donnerstag, 21. November 2024
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Karlsruhe: Minijob-Broschüre neu aufgelegt
Mindestlohn-Bestimmungen mit aufgenommen

Seit Anfang 2015 gibt es in Deutschland den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde. Dieser gilt auch für Minijobber. Ausnahmen gibt es nur in wenigen Wirtschaftszweigen wie dem Gartenbau, der Land- und Forstwirtschaft sowie der Textil- und Bekleidungsindustrie. Wie die rechtliche Situation für Beschäftigte und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aussieht, zeigt die neu aufgelegte Minijob-Broschüre der Gleichstellungsbeauftragten des Stadt- und Landkreises Karlsruhe.

Die Gleichstellungsbeauftragten weisen darauf hin, dass ein Minijob in vielen Fällen nicht empfehlenswert sei, auch wenn „Brutto für Netto“ für viele Menschen auf den ersten Blick positiv wirke. Denn Altersarmut sei vorprogrammiert, wenn über einen längeren Zeitraum nur ein Minijob ausgeübt werde. 40 Jahre Minijob bei 450 Euro ergäben nach heutigem Stand eine Monatsrente von 144,80 Euro brutto, wenn auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet wurde, rechnen sie vor.

Die Broschüre ist ab sofort bei den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten von Stadt- und Landkreis erhältlich und auf deren Homepage abrufbar.
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Eintrag vom: 06.03.2016  




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