Erhellend waren die Ergebnisse der insgesamt neun Radkontrollen des Amts für öffentliche Ordnung im November in der Innenstadt. Denn mit 207 von insgesamt 353 Beanstandungen lag das fehlende Licht an den Rädern mit Abstand vorne. Es gab 91 Beanstandungen wegen Fahrens in die falsche Richtung und 54, weil überhaupt keine Lichteinrichtungen am Rad vorhanden war. Nur ein Mal beanstandeten die Beamten, dass mit dem Handy am Ohr geradelt wurde. Den Beanstandungen folgen die Verwarngelder, die sich auf rund 7.000 Euro summieren.
Das Amt für öffentliche Ordnung macht regelmäßig, auch mit der Polizei gemeinsam, Radkontrollen in der Innenstadt. Auf dass den Radlerinnen und Radlern ein Licht aufgehe – nicht nur im Interesse für die eigenen Sicherheit, sondern auch die der anderen Verkehrsteilnehmender. |