Geburtsjahrgang 1999: Wer keine Datenübermittlung an die Bundeswehr wünscht, kann jetzt bei der städtischen Meldebehörde Widerspruch einlegen
Die deutschen Städte übermitteln der Bundeswehr einmal jährlich Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die demnächst volljährig werden. Das ist vom Soldatengesetz so geregelt und findet im März statt.
Für die Stadt Freiburg leistet die Meldebehörde (Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung) diese Aufgabe. Dabei teilt sie dem Personalmanagement der Bundeswehr drei Angaben mit: den Vornamen, den Familiennamen und die gegenwärtige Anschrift des jungen Menschen. Die Bundeswehr nutzt dann diese Angaben, um den Betroffenen Informationsmaterial zuzusenden.
Nun steht die Datenübermittlung jener Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit bevor, die im Jahr 2017 volljährig werden, also dem Geburtsjahrgang 1999. Diese Daten werden allerdings nicht übermittelt, wenn der oder die Betroffene gemäß Bundesmeldegesetz Widerspruch einlegt. Wer dem Jahrgang 1999 angehört und eine Übermittlung der Daten nicht wünscht, sollte dies dem Amt für Bürgerservice (Basler Str. 2, 79100 Freiburg) bis zum 30. November 2015 mitteilen – schriftlich oder online auf www.freiburg.de/formulare unter Meldewesen/Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr. |