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Donnerstag, 21. November 2024
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Recht im Supermarkt: Was erlaubt ist und was nicht
Vieles, was Kunden im Supermarkt selbstverstĂ€ndlich erscheint, ist in Wirklichkeit verboten. Die Stiftung Warentest rĂ€umt in der September-Ausgabe der Zeitschrift test mit den hĂ€ufigsten IrrtĂŒmern auf und beschreibt, was erlaubt ist und was nicht.

Mal eben probieren, ob die schönen Trauben schön sĂŒĂŸ sind? Das ist nicht erlaubt, streng genommen sogar Diebstahl. Bis zum Bezahlen gehört die Ware grundsĂ€tzlich dem Supermarkt. Das gilt auch fĂŒr die TĂŒte GummibĂ€rchen, aus der man vorher nicht naschen darf. Wer aus Versehen etwas fallen lĂ€sst, zum Beispiel ein Gurkenglas oder vielleicht sogar eine Sektflaschen-Pyramide umstĂ¶ĂŸt, muss fĂŒr den Schaden gerade stehen. Seine private Haftpflichtversicherung kann er bei grĂ¶ĂŸeren SchĂ€den aber einschalten. Bringt jemand versehentlich Makkaroni statt Spaghetti nach Hause, hat kein Recht darauf, die Nudeln wieder umzutauschen, auch wenn die Packung unversehrt ist und er den Einkaufsbon noch hat.

Bei Sonderangeboten kommen manche Kunden auf die Idee, sich einen Vorrat fĂŒr das nĂ€chste halbe Jahr anzulegen, zum Beispiel kistenweise gĂŒnstiges Mineralwasser. Doch Kunden dĂŒrfen nur „haushaltsĂŒbliche Mengen“ einkaufen. Was haushaltsĂŒblich ist, dĂŒrfen die HĂ€ndler allerdings selbst entscheiden. Bei der RĂŒcknahme von Flaschen gilt eine komplizierte Regelung: LĂ€den mit mehr als 200 Quadratmetern VerkaufsflĂ€che mĂŒssen auch Einwegflaschen annehmen, die sie nicht im Sortiment haben. Mehrwegflaschen mĂŒssen HĂ€ndler hingegen nur dann zurĂŒcknehmen, wenn sie diese auch verkaufen. Auch beim Bezahlen im Supermarkt gibt es EinschrĂ€nkungen. Schnell mal mit dem Kauf eines KaugummipĂ€ckchens die 100-Euro-Note wechseln – das dĂŒrfen HĂ€ndler verweigern. Und wer sein Kleingeld loswerden möchte, unterliegt ebenfalls EinschrĂ€nkungen. Mehr als 50 MĂŒnzen mĂŒssen Kassierer pro Einkauf nicht annehmen.

Der ausfĂŒhrliche Artikel Recht im Supermarkt erscheint in der September-Ausgabe der Zeitschrift test (ab 28.08.2015 am Kiosk) und ist bereits kostenlos unter www.test.de/supermarktrechte abrufbar.
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Eintrag vom: 27.08.2015  




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