Planfeststellungsunterlagen für Retentionsraum Bellenkopf/Rappenwört liegen öffentlich aus
Die Unterlagen für den geplanten Retentionsraum Bellenkopf/Rappenwört liegen jetzt bis zum 20. Juli öffentlich aus. Die insgesamt 35 Aktenordner können unter anderem bei der Stadtverwaltung Karlsruhe montags bis freitags zwischen 8.30 Uhr und 15.30 Uhr im Stadtplanungsamt, Lammstraße 7 im Zimmer D 114 (1.OG), eingesehen werden. Einwendungen können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslagefrist erhoben werden.
Für den Rückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört läuft derzeit das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren. Er erstreckt sich von Rheinstetten-Neuburgweier im Süden bis zum Rheinhafen-Dampfkraftwerk im Norden. Auf einer Fläche von 510 Hektar soll ein Rückhaltevolumen von bis zu 14 Millionen Kubikmetern geschaffen werden. Bis zum Bau des Rheinhochwasserdamms XXV in den Jahren 1934/35 wurde dieses Gebiet regelmäßig überflutet. Die ehemalige Aue ist dort teilweise noch vorhanden. Heute wird das Gelände mit Wasser- sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen unterschiedlich genutzt.
Das Landratsamt Karlsruhe als zuständige Planfeststellungsbehörde stellt im Zeitraum der Auslegung die vollständigen Planungsunterlagen auf seiner Internetseite www.landkreis-karlsruhe.de (Bekanntmachungen) zur Verfügung.
Weitere Informationen bietet auch das Regierungspräsidium als Vertreter des Vorhabenträgers Land Baden-Württemberg über rp.baden-wuerttemberg.de (Themen, WasserBoden, IRP, Seiten, Bellenkopf-Rappenwoert).
zum Bild oben:
Bis zum 20. Juli findet die Offenlage für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren zum geplanten Retentionsraum Bellenkopf/Rappenwört statt. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Offenlagefrist können Einwendungen erhoben werden.
Foto: Regierungspräsidium Karlsruhe |