Stadt hat Verfahren vorm Verwaltungsgerichtshof gewonnen
Freiburgs Übernachtungssteuer ist rechtmäßig. So lautet das heute ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtshofes BadenWürttemberg (VGH). Damit hat der VGH die Satzung der Stadt Freiburg zur Übernachtungssteuer für rechtmäßig erklärt und die von einem Freiburger Hotelbetrieb eingelegte Normenkontrolle als unbegründet zurückgewiesen. Die kommunale Steuer war mit großer politischer Mehrheit vom Gemeinderat im Oktober 2013 eingeführt worden. Oberbürgermeister Dieter Salomon und Erster Bürgermeister Neideck sehen sich durch das Urteil bestätigt: „Wir haben mit der Übernachtungsteuer rechtliches Neuland betreten, aber wir waren immer davon überzeugt, dem Gemeinderat einen politisch und rechtlich tragfähigen Vorschlag vorgelegt zu haben, den er auch mittragen konnte."
Das Urteil bestätigt die grundsätzliche Zulässigkeit einer Bettensteuer für private Übernachtungen. So hatte es auch das Rechtsamt der Stadt in der Vergangenheit immer wieder dargelegt: „Der VGH hat auf Linie des Bundesverwaltungsgerichts und anderer oberverwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung entschieden, dass eine kommunale Übernachtungssteuer nicht in die Steuerhoheit des Bundes eingreift und deshalb zulässig ist", so Matthias Müller, Leiter des Rechtsamts. Rechtlicher Klärungsbedarf habe lediglich in Bezug auf einzelne Umsetzungsfragen bestanden, erklärt Müller.
Die konkrete Umsetzung vor Ort wurde vom VGH ebenfalls nicht beanstandet. Das Gericht erachtet es als zulässig, dass die Hoteliers als Steuerschuldner herangezogen werden. Auch konnte der VGH der Argumentation der Kläger nicht folgen, dass die Steuer nicht gerecht vollziehbar sei. Neideck sieht das Urteil daher als ein Beleg dafür, dass der politische Wille des Gemeinderats von Stadtkämmerei und Rechtsamt pragmatisch und rechtssicher umgesetzt wurde. „Wir sind froh, dass wir die Übernachtungsteuer in dieser Form beibehalten können“, so Neideck: „Andere Formen, die Steuer umzusetzen, hätten voraussichtlich zu einem deutlich größeren Aufwand für die Hoteliers und die Verwaltung geführt.“
Salomon und Neideck hoffen, dass das Urteil zu einer größeren Akzeptanz bei den betroffenen Hoteliers führt. Es sei verständlich, dass eine neue Steuer nicht von allen begrüßt wird, gerade auch wegen des mit der Einführung verbundenen Aufwandes und der Kommunikation mit den Gästen vor Ort. „Jetzt gilt es, die bereits vielfach gute Zusammenarbeit zwischen Hoteliers und Verwaltung zu vertiefen und das Verfahren, wo notwendig, weiter zu verbessern“, so Salomon und Neideck. Neideck kündigte an, dass ein gemeinsames Gespräch von ihm mit Dehoga und den Hoteliers wie bereits angekündigt im Bürgermeisteramt stattfinden wird. |