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Rückführung der Roma-Familie aus Serbien vor dem Petitionsausschuss im Landtag
Paritätischer Wohlfahrtsverband unterstützt Forderung des Jugendhilfswerks Freiburg nach Wiedereinreisemöglichkeit wegen Kindeswohlgefährdung

Stuttgart/Freiburg 04.03.15. Vor kurzem wurde die Roma-Familie Ametovic aus Freiburg i.Br, nach Ablehnung ihres Asylantrags nach Serbien abgeschoben. Das „Jugendhilfswerk Freiburg e.V.“ (JHW), forderte heute erneut vor dem Petitionsausschuss im baden-württembergischen Landtag die Wiedereinreisemöglichkeit der Familie aus humanitären Gründen. Aus Sicht des JHW liegt eine Kindeswohlgefährdung vor. Als in die Betreuung der Familie vor Ort eingeschalteter Träger der Jugendhilfe ist das JHW bei der vollzogenen Abschiebung seiner Fürsorgepflicht nachgekommen, sich vor Ort in Serbien selbst ein objektives Bild über die Versorgungssituation zu machen. Die Delegation hatte festgestellt, dass die Familie dort unter unwürdigen Bedingungen im Elendsviertel von Niš leben muss und die Behörden darüber informiert. Leider wurde dieser Bericht bisher nicht in der Lagebeurteilung des Innenministeriums berücksichtigt. „Wir können nur hoffen, dass vor allem die Fraktionen der Grünen und der SPD im Landtag sich gegenüber dem Innenministerium für eine Wiedereinreise der Familie Ametovic nach Freiburg einsetzen“, so Carlos Marí, Geschäftsführer des Jugendhilfswerk Freiburg e.V..

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg unterstützt die Empfehlung seiner Mitgliedsorganisation und fordert das Innenministerium auf, zusammen mit dem Auswärtigen Amt und der Deutschen Botschaft in Belgrad dafür zu sorgen, dass Familie Ametovic Aufenthaltspapiere für Deutschland erhält.

„Das Vorgehen der baden-württembergischen Behörden, eine Familie mit einer chronisch kranken Mutter und sechs kleinen Kindern abzuschieben, widerspricht jeglichen Vorstellungen von einer humanen Asylpolitik“, betonte Marlene Seckler, Fachreferentin für Migration und Flüchtlingshilfe beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. „Auch muss bei allen Entscheidungen über Abschiebungen, von denen Kinder betroffen sind, das Wohl jedes einzelnen Kindes und seine Gesundheit im Mittelpunkt stehen. Kein Kind darf zurückgeführt werden, wenn seine gute körperliche und seelische Entwicklung nicht sichergestellt sind. Von einer Landesregierung, die erst vor kurzem unter der Schirmherrschaft des baden-württembergischen Sozialministeriums das Jahr zum Wohl des Kindes abgeschlossen hat, sollte man das erwarten“, so Seckler.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg bekräftigt seine Haltung, die UN-Kinderrechtskonvention endlich umzusetzen, so wie es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht. Eine pauschale Einstufung als sichere Herkunftsländer angesichts der Drangsalierung von Roma sei – vor allem im Hinblick auf die deutsche Vernichtung der Roma während des NS-Regimes -nicht nachvollziehbar. Anstatt Abschiebung zu betreiben sollte sich die Politik um die rechtliche Gleichbehandlung der Flüchtlinge bemühen und nicht Klassenunterschiede zwischen den Hilfesuchenden provozieren.
 
Eintrag vom: 05.03.2015  




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