Prolixletter
Donnerstag, 21. November 2024
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Online-Putzdienste: Kein Portal empfehlenswert
Online-Putzdienste wie Helpling, Homejoy oder Putzfee werben damit, professionelle, qualifizierte oder geprüfte Reinigungskräfte zu vermitteln, deren Arbeit man von der Steuer absetzen kann. In Wahrheit schließen sie in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrücklich die Garantie für eine ordentliche Reinigung und andere Qualitätsversprechen aus. Kunden können außerdem juristische Probleme wegen Schwarzarbeit ins Haus stehen. Fraglich ist auch, ob Finanzämter die Rechnungen als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkennen.

Für die November-Ausgabe ihrer Zeitschrift test hat die Stiftung Warentest fünf Putzportale exemplarisch ausprobiert und bei Testnutzern zehn Termine zum Putzen vereinbart. Sie verlangen zwischen 11,90 und 15 Euro pro Stunde. Alle versprechen, dass das Finanzamt 20 Prozent als haushaltsnahe Dienstleistung auf die Einkommensteuer anrechnet. Die Ergebnisse sind ernüchternd: Nur in vier Fällen war die Wohnung anschließend sauber. Ein Blick ins Kleingedruckte zeigt außerdem, dass sie für ihre zentralen Werbeversprechen oft nicht geradestehen wollen. Homejoy "gewährleistet nicht die Zuverlässigkeit, Qualität und Eignung" seiner Dienstleister. Clean Agents warnt auf seiner Webseite davor, dass Kunden juristische Probleme wegen Schwarzarbeit ins Haus stehen könnten. Bei Putzfee muss der Kunde laut AGB selbst prüfen, ob die Papiere der Putzkräfte korrekt sind.

Ob der Kunde die erbrachte Dienstleistung von der Steuer absetzen kann, ist fraglich. Das Einkommensteuergesetz verlangt ausdrücklich "die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung". Bei den Putzportalen überweist der Kunde das Geld aber nicht an die Reinigungskraft, sondern an die Betreiber des Portals. Das Fazit der Tester: Vor allem wegen rechtlicher Unsicherheiten kann momentan keins der fünf Portale empfohlen werden.

Der ausführliche Test Putzdienste erscheint in der November-Ausgabe der Zeitschrift test (ab 24.10.14 am Kiosk) und ist unter www.test.de abrufbar.
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Eintrag vom: 24.10.2014  




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