TTIP und CETA beschneiden Gestaltungsspielraum von Ländern und Kommunen
Sonderrechte für internationale Konzerne / "Länder und Kommunen müssen sich klar gegen TTIP und CETA stellen"
Bundesländer und Kommunen werden in ihren politischen Handlungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt, wenn das Handels- und Investitionsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA in Kraft tritt. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Handelsexperten Thomas Fritz für das Bürgernetzwerk Campact. Diese wurde am Donnerstag (4.9.) in Berlin in Anwesenheit des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer vorgestellt.
"Ob Krankenhäuser, Sparkassen oder die Vergabe öffentlicher Aufträge: TTIP schränkt die Möglichkeit von Ländern und Kommunen drastisch ein, Politik im Sinne der Bürger zu gestalten. Deshalb muss Wirtschaftsminister Gabriel jetzt für einen Stopp der TTIP-Verhandlungen eintreten”, forderte Maritta Strasser von Campact.
Boris Palmer betonte: “Die kommunale Selbstverwaltung ist eine deutsche Besonderheit, Keimzelle unserer Demokratie und Garant des wirtschaftlichen Erfolges des ganzen Landes. Sie darf durch Investitionsschutzabkommen nicht ausgehöhlt oder beschnitten werden, sonst entsteht für Deutschland und seine Bürger immenser Schaden.”
Die Analyse stützt sich auf durchgesickerte TTIP-Dokumente, darunter das Verhandlungsmandat der EU-Kommission sowie Textentwürfe verschiedener Kapitel des Abkommens. Zudem wurde der bereits fertig verhandelte Text des EU-Kanada-Abkommens CETA herangezogen, das als Blaupause für TTIP gilt. Die Ratifizierung von CETA soll schon im November diesen Jahres beginnen.
"Es ist höchste Zeit, dass Bundesländer und Kommunen sich klar gegen CETA stellen. Es ermöglicht TTIP durch die Hintertür: US-Firmen können über kanadische Niederlassungen EU-Staaten vor privaten Schiedsgerichten verklagen, sobald sie durch Umwelt- oder Sozialstandards ihre Gewinne geschmälert sehen", so Maritta Strasser. "Die Länder müssen CETA im Bundesrat ihre Zustimmung verweigern."
Durch TTIP und CETA entsteht ein Sonderrecht, das internationalen Konzernen offensteht, nicht aber einfachen Bürgern, lokalen Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen. In den Schiedsverfahren stellen kommerzielle Anwaltkanzleien Kläger, Verteidiger und Richter. Eine Berufung ist ausgeschlossen. Solche Investor-Staat-Schiedsverfahren wurden schon in der Vergangenheit des Öfteren angerufen, um gegen kommunale Entscheidungen vorzugehen. Dies betrifft vor allem Umweltauflagen, Konzessionsbedingungen oder verweigerte Betriebsgenehmigungen. Aufgrund des sehr hohen Bestands an Investitionen mit amerikanischer Beteiligung dürfte die Zahl derartiger Klagen deutlich steigen, sollten TTIP und CETA verabschiedet werden.
Zudem ist mit TTIP eine weitere Privatisierung kommunaler Leistungen zu befürchten. Schlupflöcher in der Ausnahmeklausel können dazu führen, dass internationale Konzerne gegen den Wettbewerb durch kommunale oder private Unternehmen vorgehen, die im öffentlichen Auftrag tätig sind. Nehmen Kommunen einmal erfolgte Privatisierungen wieder zurück, kann dies als Vertragsverstoß geahndet werden. Für die Steuerzahler würde dies teuer. |