Prolixletter
Donnerstag, 21. November 2024
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Freiburg: Der Winter kann kommen
Stadt und ASF sind mit einem detaillierten Winterdienstplan gerüstet

Wie jedes Jahr haben das Garten- und Tiefbauamt (GuT) und
die von der Stadt mit dem Winterdienst beauftragte
Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg (ASF) einen
gemeinsamen detaillierten Winterdienstplan für den
kommenden Winter erarbeitet.

Dieser Plan regelt die Zuständigkeiten und den Umfang des
Winterdienstes in ganz Freiburg. Der Plan ist online sowohl
auf der städtischen Homepage unter
www.freiburg.de/winterdienst als auch bei der ASF unter
www.abfallwirtschaft-freiburg.de veröffentlicht.

Die Stadt und die ASF weisen ausdrücklich darauf hin, dass
sie die im Winterdienstplan dargestellten Regelungen nicht
immer, vor allem in extremen Ausnahmesituationen, in vollem
Umfang aufrechterhalten werden können. Solche Situationen
entstehen besonders dann, wenn beispielsweise über lange
Zeit andauernd Schnee fällt und dadurch die Straßen und
Wege nicht mehr permanent freigeräumt werden können.
Auch starker Eisregen oder Blitzeis, die mit vertretbaren
Salzmengen nicht mehr zu beseitigen sind, sind solche
Ausnahmen.

Nach einem festgelegten Plan räumt die ASF die öffentlichen
Straßen mit einer Gesamtlänge von 628 Kilometern, das GuT
sorgt für passierbare Wege im Bereich von Grün- und
Parkanlagen. Für das Räumen der zentralen Radwege mit
knapp 90 Kilometer Länge ist ebenfalls die ASF
verantwortlich.

Der maschinelle Winterdienst beginnt um 4 Uhr und endet um
22 Uhr, der manuelle Einsatz fängt um 5 Uhr an und endet
beim GuT um 12 Uhr, bei der ASF um 22 Uhr.

Die Straßen sind in drei Kategorien eingeteilt: Kategorie I
(Hauptverkehrsstraßen, Bus- und Straßenbahnlinien,
Bergstraßen sowie wichtige Rad- und Fußwege) und die
Kategorie II (Nebenstraßen mit starkem Durchgangsverkehr)
werden zuerst geräumt. Bevor die Straßen der Kategorie III
(Nebenstraßen und Wohnstraßen mit geringer
Verkehrsbelastung) gestreut werden, wird geprüft, ob in den
Kategorien I und II nachgeräumt und nachgestreut werden
muss. Idealerweise werden Straßen innerhalb von drei
Stunden und Radwege innerhalb von sechs Stunden
nachgeräumt.

Sobald es anfängt zu schneien oder zu überfrieren, bitten das
GuT und die ASF alle Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmer um ein den winterlichen Verhältnissen
angepasstes Verhalten.
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Eintrag vom: 23.12.2013  




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