Ab Sonntag, 10. August, gilt auf dem Stühlinger Kirchplatz ein allgemeines Waffen- und Messerverbot. Mit der Einrichtung einer entsprechenden Verbotszone reagiert die Stadt auf die hohe Zahl von Messerdelikten im Bereich des Platzes. Ziel ist es, die Kriminalität einzudämmen, klare Regeln zu schaffen und damit das Sicherheitsgefühl von Anwohner*innen, Passant*innen und allen, die sich auf dem Platz aufhalten, zu stärken – um so anderen Nutzungen im Sinne des sozio-kulturellen und integrativen Gesamtkonzepts Raum zu geben.
Die rechtlichen Voraussetzungen einer solchen städtischen Verordnung liegen nun vor: Eine neue Landesverordnung überträgt den Kommunen die Befugnis, Verbotszonen mit allgemeingültigen Messerverboten eigenständig einzurichten – unabhängig von der Art des Messers und der Klingenlänge. Die Einrichtung der Waffen- und Messerverbotszone für den Stühlinger Kirchplatz erfolgt in enger Abstimmung mit der Polizei im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft zwischen der Stadt Freiburg und dem Land Baden-Württemberg.
„Mit der Waffen- und Messerverbotszone für den Stühlinger Kirchplatz schaffen wir einen weiteren Baustein, um diesen wichtigen zentralen Ort aufzuwerten. Denn ohne Sicherheit sind auch die anderen Elemente unseres Gesamtkonzepts nichts wert. Mit der Zone tragen wir auch den Erfordernissen der Polizei Rechnung, die neue Verordnung ist die Grundlage für noch wirksamere Kontrollen. Es ist ein wichtiges Signal – wir wollen und werden der Kriminalität etwas entgegensetzen“, so Oberbürgermeister Martin Horn.
„In einer freiheitlichen und liberalen Gesellschaft, wie sie in Freiburg in den letzten Jahrzehnten gewachsen ist, bedarf es für den Aufenthalt auf öffentlichen Plätzen keiner Waffen und Messer. Mit der Einrichtung einer Messer- und Waffenverbotszone auf dem Stühlinger Kirchplatz bekennen wir uns klar zur Sicherheit und gegen das Mitführen von Messern und Waffen zur Ausübung von Gewalt und Straftaten. Ein solches Verbot schützt alle Menschen gleichermaßen und diskriminierungsfrei“, bekräftigt Ordnungsbürgermeister Stefan Breiter.
Was ist verboten? Was ist erlaubt? Welche Ausnahmen gelten?
Verboten ist das Mitführen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes, Elektroschockgeräten sowie Messern aller Art. Das Messerverbot gilt unabhängig von der Art des Messers und der Klingenlänge, es betrifft auch Taschenmesser, Küchenmesser und Teppichmesser. Taschen- oder Küchenmesser, die so verstaut sind, dass sie nicht zugriffsbereit sind, sind von dem Verbot ausgenommen. Als nicht zugriffsbereit gilt ein Messer dann, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann. Weitere Ausnahmen gelten für Marktbeschicker, den Sicherheitsdienst der Kirche, Rettungskräfte und Einsatzkräfte.
Wo und wann gilt das Verbot?
Die Waffen- und Messerverbotszone umfasst den gesamten Park, die zum Platz hin offenen Schulhöfe sowie den offenen Bereich und um die HerzJesu-Kirche. Das Verbot gilt rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche.
Was droht bei Verstößen?
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis maximal 10.000 Euro. Zudem können Waffen und Messer eingezogen werden.
Wer kontrolliert?
Für die Kontrollen ist die Landespolizei zuständig, diese erhält mit der Verordnung die Möglichkeit, Personen innerhalb der Zone verdachtsunabhängig zu kontrollieren.
Die Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern im Bereich des Stühlinger Kirchplatzes der Stadt Freiburg wird in der Ausgabe des Amtsblatts vom 9. August öffentlich bekannt gemacht. Sie ist online einsehbar. |