Schutz der Fischlaichzeit beachten
Für manche spaßiges Hobby, für viele unvorstellbar: Das Winterschwimmen, oder auch Eisbaden genannt, wird immer beliebter – angeblich hat sogar Johann Wolfgang von Goethe das Eis der Ilm aufgebrochen, um bei frostigen Temperaturen zu schwimmen. Das Baden bei Wassertemperaturen nahe dem Gefrierpunkt soll die Durchblutung fördern, das Immunsystem stärken und den Stoffwechsel anregen. Doch Achtung: Das Eisbaden kann der Natur schaden und ist daher nicht überall erlaubt.
Im Herbst und Winter beginnt die Laichzeit vieler Fische. So legt beispielsweise die Bachforelle ihre Eier in der Dreisam. Dabei ist es wichtig, den Laichbetrieb nicht zu stören und die gelegten Fischeier nicht zu zerstören. Deshalb gilt vom 1. Oktober bis zum 30. April die Schonzeit; Gewässer dürfen grundsätzlich nicht betreten werden, damit gefährdete Fischbestände geschützt werden und nicht noch weiter zurückgehen.
Aber keine Panik, Eisbad-Enthusiasten können aufatmen: In Badeseen (Flückigersee, Tunisee, Silbersee, Moosweiher, kleiner Opfinger Baggersee (Ochsenmoos), großer Opfinger See und Dietenbachsee) ist der Winterspaß erlaubt und für Fische ungefährlich.
In der Dreisam ist das Eisbaden hingegen nur in einem kleinen Bereich erlaubt. Zwischen der Kronenbrücke und dem Cafe Extrablatt ist ein Teil des Flussbetts gepflastert. Hier dürfen Einzelpersonen und Kleingruppen Eisbaden, der Bereich darf aber nicht verlassen werden. Fehlverhalten führt dazu, dass Eisbaden auch hier in der Schonzeit verboten wird.
In allen anderen Freiburger Gewässern und Flüssen ist das Eisbaden verboten, da diese noch kleiner und somit empfindlicher gegenüber Störungen sind. |