Femizide werden oft als âFamilientragödieâ verharmlost - Beobachtungsstelle nötig
Verden, 16. Dezember 2020. Zum Beginn des harten Lockdowns weist Campact auf das erhöhte Risiko von Frauen hin, in angespannten Situationen in Familie und Beziehung Opfer von Gewalt zu werden. 80 Prozent der Opfer von Ăbergriffen in den eigenen vier WĂ€nden sind Frauen. In schlimmster Form sind sie am Ende tot. Bereits ĂŒber 110.000 Menschen haben daher die Petition âFemizide in Deutschland stoppenâ auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact, unterzeichnet. Als Femizide bezeichnet man Morde an Frauen, die getötet werden, nur weil sie Frauen sind.
âMan denkt bei Femiziden eher an die Lage von Frauen in patriarchalischen Gesellschaften in Asien oder Mittelamerika, aber auch in Deutschland ist die Form von Frauenmord gesellschaftliche RealitĂ€tâ, sagt Olga Perov von WeAct. âJeden zweiten bis dritten Tag wird eine Frau in Deutschland von ihrem Partner oder Ex-Partner getötetâ, fĂŒgt Charlotte Schmitz aus Bremen an, die die Petition gestartet hat. Mehr als 115.000 Frauen waren 2019 Opfer von Partnerschaftsgewalt.
Die Zahl der gewalttĂ€tigen Eskalationen ist in Corona-Zeiten gestiegen: beengte WohnverhĂ€ltnisse, ZukunftsĂ€ngste, finanzielle Sorgen können die Ursache sein. âUnd durch die Corona-Krise können sich die Opfer nicht im persönlichen GesprĂ€ch an Vertraute, an Freundinnen oder Freunde wenden und sind noch mehr isoliertâ, meint Olga Perov. âWir möchten den Frauen Mut machen, sich rechtzeitig Hilfe zu holenâ. Unter www.hilfetelefon.de und unter der bundesweiten kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016 bietet das Bundesamt fĂŒr Familie und zivilgesellschaftliche Anliegen erfahrene GesprĂ€chspartnerinnen, die auch UnterstĂŒtzung in WohnortnĂ€he vermitteln können.
Charlotte Schmitz verlangt darĂŒber hinaus, dass die Bundesregierung alle FĂ€lle von Femiziden von einer unabhĂ€ngigen Beobachtungsstelle erfassen lĂ€sst und MaĂnahmen zur PrĂ€vention erarbeitet. AuĂerdem sollten bei sogenannten âTrennungstötungenâ keine mildernden UmstĂ€nde gelten. In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gelten bisland diese UmstĂ€nde, wenn die Trennung vom Opfer ausgegangen sei und sich der TĂ€ter dessen beraubt sah, was er nicht verlieren wollte. âDamit gibt man den Opfern teilweise die Schuld an ihrer Ermordungâ, sagt Schmitz. |