Prolixletter
Dienstag, 23. April 2024
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Bürgerbegehren zum Fuß- und Radentscheid rechtlich unzulässig
Keine politische, sondern rein juristische Entscheidung
Stadt setzt weiter auf Dialog mit den Initiatoren und erneuert Kooperationsangebot
Klimaschutz und nachhaltige Verkehrspolitik wird weiterentwickelt

Die Stadtverwaltung sieht gemeinsame Ziele in der städtischen Mobilitäts- und Klimapolitik mit den Initiatoren der Bürgerbegehren zum Fuß- und Radentscheid. Doch stuft die Stadt Freiburg die beiden Bürgerbegehren nach eingehender Prüfung als rechtlich unzulässig ein. Dabei handelt es sich um eine juristische und nicht um eine politische Bewertung. Insbesondere bedeutet die Einschätzung keine Ablehnung der grundsätzlichen Zielsetzung der Bürgerbegehren. „Wir sind keine Gegner sondern Verbündete in der Sache. Die juristische Einstufung soll uns nicht vom Dialog und einer konkreten Kooperation abhalten“, so Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn.

Die Initiatoren der Bürgerbegehren wurden am Montag in einem persönlichen Gespräch über die Einstufung informiert. Bereits im Vorfeld gab es mehrere Treffen, dieser Austausch soll fortgeführt und intensiviert werden. So wird den Initiatoren eine Beteiligung an der Fortschreibung der städtischen Mobilitätsstrategie vorgeschlagen, die noch stärker als bisher auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz setzt.

Die Stadtverwaltung sieht gemeinsame Ziele mit den Initiatoren der Entscheide: nämlich im Willen, den Klimaschutz und die Mobilitätswende voranzutreiben. Freiburg engagiert sich seit mehr als 40 Jahren in einer stadtverträglichen Verkehrsplanung und damit auch für Klima- und Umweltschutz. Das zeigt Wirkung: 79 Prozent aller innerstädtischen Wege werden mit dem Rad, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt - nur 21 Prozent mit dem Auto. Das ist ein Spitzenwert in Deutschland. Die Stadt verfügt über ein Radwegenetz von 470 Kilometern, das laufend konsequent erweitert wird. Es fließen Millionen in den Öffentlichen Nahverkehr, etwa in den Ausbau der Stadtbahn oder die Modernisierung der Breisgau-S-Bahn. Allein im laufenden Doppelhaushalt wurden jeweils siebenstellige Beträge pro Jahr in eine Vielzahl von Fuß- und Radmaßnahmen im Stadtgebiet investiert. Auch vor Einschränkungen für den Motorisierten Individualverkehr schreckt die Stadt nicht zurück: Es wurden Fahrstreifen verschmälert, rund 200 Parkplätze entfernt und die Parkgebühren im Stadtgebiet wurden zum Jahresbeginn deutlich erhöht.

Und die Stadt hat in Sachen Mobilitätswende noch viel vor. Im November soll dem Gemeinderat die „Projektgruppe Mobilität“ mit zusätzlichen Personalstellen vorgeschlagen werden. „Wir werden die Verkehrspolitik Freiburgs weiter stärken und die Strategie für nachhaltige Mobilität fortentwickeln“, so Baubürgermeister Martin Haag.

Das Rechtsamt der Stadtverwaltung hat die Bürgerbegehren geprüft und die rechtliche Bewertung aufgrund mehrerer Faktoren getroffen. So weisen die Bürgerbegehren an verschiedenen Punkten nicht die für einen Bürgerentscheid erforderliche Bestimmtheit auf, sind also nicht konkret genug formuliert. Bürgerinnen und Bürger müssen etwa schon aus der Fragestellung heraus erkennen, für oder gegen was sie ihre Unterschrift oder Stimme abgeben. Dies kann bei den vorgelegten Formulierungen nicht gewährleistet werden. So ist nicht ausreichend erkennbar, auf welche Straßen im Stadtgebiet sich die Forderungen beziehen oder beziehen können. Auch ist für Unterzeichnende nicht erkennbar, welche Forderungen in den Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats fallen und daher überhaupt nur zum Gegenstand eines Bürgerbegehrens gemacht werden können. Ebenso fehlt es Formulierungen wie „bessere Übersicht für Radfahrende“ oder „soweit möglich werden Straßenbäume gepflanzt“ an der notwendigen Genauigkeit.

Ausschlusskriterium ist außerdem, wenn es sich um eine objektiv unmögliche Maßnahme handelt, etwa, wenn die verkehrspolitischen Ziele zwangsläufig mit Planungsverfahren einhergehen würden. Einem solchen Verfahren kann nicht durch einen Bürgerentscheid vorgegriffen werden. Zudem ist die Kostendeckung nicht ausreichend dargestellt, da die angegebenen Kosten von der Verwaltung als wesentlich zu niedrig bewertet werden. Zusammenfassend kommt das Rechtsamt deshalb zu der Bewertung, dass die beiden Bürgerbegehren unzulässig sind.

Es ist davon auszugehen, dass das notwendige Quorum für die Bürgerbegehren erreicht wird. Die Stadtverwaltung wird dem Gemeinderat eine Beschlussvorlage zum weiteren Vorgehen mit dem „Radentscheid“ und zum zukünftigen Umgang mit den vielen Forderungen der Initiative vorlegen.

In Deutschland gab es bereits eine Reihe von Radentscheiden, die alle nicht in einen Bürgerentscheid mündeten, obwohl das erforderliche Quorum erreicht wurde. Auch in München, Stuttgart, Hamburg, Düsseldorf oder Frankfurt lag das daran, dass die Bürgerbegehren nicht den rechtlichen Voraussetzungen entsprochen haben.
 
Eintrag vom: 24.09.2020  




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