Der ADAC schickt Vertreter in Fahrschulen, um Jugendliche im vertrauten Fahrschulumfeld als Neukunden zu gewinnen und nutzt dafür auch unzulässige Werbemethoden. Das berichtet die Stiftung Warentest auf test.de. Rund 100 000 „Young-Generation-Verträge“ vertreibt der ADAC pro Jahr.
Der Stiftung Warentest sind zwei Anwerbevarianten bekannt:
- Eine Agentur oder ein Mitarbeiter im Auftrag des ADAC halten eine „Infoveranstaltung“ ab – vor oder im Anschluss an den Fahrschulunterricht.
- Ein ADAC-Mittelsmann übernimmt eine komplette Fahrtheoriestunde.
Fahrschüler werden jeweils dazu angehalten, direkt vor Ort Mitgliedsanträge zu unterschreiben. Die zweite Methode ist besonders kritisch, da in Fahrschulen nur Fahrlehrer unterrichten dürfen.
Die Jugendlichen in Fahrschulen sind oft jünger als 18. Schließen Minderjährige einen Vertrag ab, müssen die Eltern in der Regel vorher einwilligen oder danach zustimmen. Der ADAC argumentiert, dass dies nicht gelte, da das erste Jahr nichts koste, die Clubleistungen aber trotzdem voll nutzbar seien.
Der ADAC hat in der Vergangenheit immer wieder Negativ-Schlagzeilen gemacht, weil er Minderjährige mit fragwürdigen Briefen und Formulierungen Mitgliedschaften unterjubelt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den ADAC dafür abgemahnt.
Die Stiftung Warentest empfiehlt, später fällige Rechnungen nicht zu bezahlen. Wenn ein Kind den Vertrag minderjährig einging, ist er schwebend unwirksam. Erst durch eine Beitragszahlung würde er wirksam werden. Auch wer bei der Unterschrift bereits volljährig war, kann die Post vom ADAC ignorieren. Nur durch Zahlung käme ein Folgevertrag zustande. |