NABU-Experten vor Ort bei Urteilsverkündung zur Grundsteuer am Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe – Am Dienstag, 10. April (14 Uhr), verkündet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil zur Grundsteuer. Allgemein erwartet wird, dass die gegenwärtige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt wird. Das Urteil könnte eine wichtige Weichenstellung für eine einfache und gerechte Reform der Grundsteuer sein. Der Aufruf „Grundsteuer: Zeitgemäß!“, den auch der NABU unterzeichnet hat, schlägt die Umwandlung in eine reine Bodenwertsteuer vor.
Durch eine Bodensteuer würden ungenutzte, aber für die Bebauung vorgesehene Grundstücke deutlich höher belastet. Die angesichts der hohen Wohnungsnachfrage so wichtigen Potenziale in den Innenstädten würden mit einer Bodensteuer aktiviert bzw. besser genutzt. „Indem innerörtliche Brachen und Baulücken besser genutzt werden, ist weniger Neubau auf der grünen Wiese erforderlich. Durch eine Bodensteuer würden zudem alle Eigentümer einen gerechten Anteil der Bodenwertschöpfung zurück an die öffentliche Hand geben“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
NABU-Experten werden die Urteilsverkündung vor Ort in Karlsruhe verfolgen. |