Schutz, Partizipation und Integration
Anlässlich des Welttags der Migranten und Flüchtlinge am 15. Januar 2017 erklärt Benjamin Rottmann, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
"Unter den vielen Geflüchteten gibt es natürlich auch lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und/oder intergeschlechtliche (LSBTI) Flüchtlinge, die vor Krieg, Gewalt und Verfolgung Schutz in Deutschland suchen. Die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung bzw. Geschlechtsidentität ist ein anerkannter Asylgrund und kann ein zusätzliches Motiv oder der Hauptgrund für die Flucht sein. In Deutschland ist das gesellschaftliche Klima gespalten. Neben weiterhin großer Hilfsbereitschaft artikuliert sich offener Hass und es gibt ein erschreckendes Ausmaß rassistischer Angriffe auf Flüchtlingseinrichtungen und Geflüchtete. Dem sind auch LSBTI-Flüchtlinge erlebenausgesetzt. Zusätzlich machen sie spezifische homo- und transphobe Erfahrungen in den Unterkünften, im öffentlichen Raum oder im Asylverfahren. Weiterhin gibt es einen Antragsstau und oft lange Wartezeiten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Zudem ist die Qualität der BAMF-Entscheidungen oft mangelhaft, sodass Geflüchtete oftmals den Rechtsweg beschreiten müssen.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) setzt sich für kultursensibel geführte und qualifizierte Asylverfahren ein. Alle am Asylverfahren Beteiligten sollten über die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität als anerkannten Asylgrund im Bilde sein und die spezifischen Schwierigkeiten und die Rechtsprechung kennen. Neben qualifizierter Ausbildung fordert der LSVD eine LSBTI-inklusive Erstinformationsbroschüre, die online verfügbar sein sowie in Erstaufnahmeeinrichtungen, im BAMF und den Unterkünften ausliegen sollte.
Die Behörden müssen zudem alle Anstrengungen unternehmen, damit Geflüchtete keine Gewalt erfahren, ob außer- oder innerhalb der Unterkünfte. Menschenwürdige Unterkünfte mit einem ausreichenden Betreuungsschlüssel würden zudem allen Flüchtlingen zu gute kommen und zu einem weniger angespannten Umfeld führen. Für die Aufnahmeeinrichtungen müssen Gewaltschutzkonzepte umgesetzt werden, um den negativen Folgen des beengten Lebens ohne Privatsphäre entgegenzuwirken. Diese müssen Gruppen mit erhöhtem Diskriminierungsrisiko wie LSBTI besser berücksichtigen. Sie müssen als besonders schutzbedürftige Gruppe anerkannt werden.
Alle Träger der Einrichtungen müssen verbindliche Mindeststandards einhalten, etwa verbindliche und kommunizierte Hausordnungen in mehreren Sprachen, die ein rücksichtsvolles und diskriminierungsfreies Zusammenleben einfordern. Als Orientierung sollten dabei die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz genannten Merkmale dienen. Zu einem LSBTI-inklusiven Gewaltschutzkonzept gehört sensibilisiertes Personal. Bei einer Gefährdungslage oder Gewaltvorfällen müssen Schutzräume zur Verfügung stehen und eine zügige Verlegung in Einzelzimmer oder andere Unterkünfte ermöglicht werden. Straftaten müssen geahndet werden. Auch um Gefährdungen vorzubeugen, vor allem aber um soziale Kontakte zu stärken, Integration und freie Entfaltung zu fördern, fordert der LSVD die Aufhebung der Residenzpflichten für Flüchtlinge.
Viele Flüchtlinge kommen aus Ländern, in denen sich demokratische Traditionen kaum entfalten konnten, in denen gleichgeschlechtliche Beziehungen strafrechtlich verboten sind und LSBTI staatlich und gesellschaftlich massiv verfolgt werden. Auch wenn die Menschen vor Unterdrückung, vor undemokratischen Zuständen oder Krieg in ihrer Heimat flüchten, haben viele von ihnen gesellschaftliche Prägungen ihrer Herkunftsländer mit im kulturellen Gepäck, z.B. hinsichtlich Geschlechterrollen oder Einstellungen zu unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten. Das schmälert nicht ihren Anspruch auf menschenwürdige Aufnahme und ihr Recht, Asyl zu beantragen und bei Vorliegen der Voraussetzungen Schutz zu erhalten. Es bedeutet aber, dass es eine Politik des Hinsehens und gezielte Integrationsangebote geben muss.
Zusätzlich zur Integrationsunterstützung bei Bildung, Arbeitsmarkt und Wohnen ist ein unabdingbarer Aspekt von Integration auch das gesellschaftliche Miteinander und das Sichern eines dem Grundgesetz verpflichteten Zusammenlebens. Sämtliche Programme zur Integration sowie Materialien zum Spracherwerb sind auch darauf auszurichten, dass sie für Demokratie, Vielfalt und individuelle Freiheitsrechte einschließlich des Respekts für LSBTI werben. Die Rechte und die Situation von LSBTI müssen verpflichtendes Thema in den Integrationskursen sein und dort angemessen breit thematisiert werden. Das stärkt auch LSBTI unter den Flüchtlingen dabei, sich in unserer Gesellschaft zu entfalten. Es ist sicherzustellen, dass Sprach- und Orientierungskurse ausreichend und überall angeboten sowie von interkulturell qualifiziertem, für LSBTI sensibilisiertem Personal durchgeführt werden. Integrationskurse müssen zudem von Anfang an allen Schutzsuchenden offenstehen, sonst geht wertvolle Zeit verloren." |