Amazon, Apple und Spotify benachteiligen ihre Kunden in den AGBs
Die großen Musikstreamingdienste Amazon, Apple und Spotify benachteiligen ihre Kunden in den Datenschutzerklärungen und AGBs. Überraschender Testsieger ist deswegen ein eher unbekannter Anbieter. Mit rund 40 Millionen Titeln bieten die meisten Streamingdienste ihren Kunden ein riesiges Repertoire an Musik, meist in sehr guter Klangqualität. Die Ergebnisse eines Tests von elf Streamingdiensten stehen in der September-Ausgabe der Zeitschrift test und sind auch im Internet unter www.test.de/musikstreaming zu finden.
Für 8 bis 10 Euro im Monat können Verbraucher bei Anbietern wie Aldi Life Musik, Google Play Musik oder Tidal über das Internet auf Millionen Musiktitel zugreifen. Das Repertoire umfasst unter anderem Rock, Pop, Klassik oder Jazz. Die AGBs sowie die Datenschutzbestimmungen weisen bei einigen Anbietern jedoch Probleme auf. Apple will Standortdaten der Nutzer erheben und sie auch an Dritte weitergeben, ohne dass die Kunden eingewilligt haben. Spotify behält sich vor, dem Nutzer jederzeit zu kündigen oder den Zugang zu sperren – ohne Angabe konkreter Gründe. Der Anbieter Qobuz überträgt Nutzernamen und Passwörter seiner Kunden unverschlüsselt.
Die Klangqualität der Dienste ist durchweg gut. Die Stiftung Warentest hat sie sowohl in der niedrigsten als auch höchsten Qualitätsstufe mit der von CDs verglichen. Das Ergebnis: Die Streamingdienste können mit CDs mithalten und klingen selbst auf niedriger Stufe gut. Drei Streamingdienste bieten gegen Aufpreis eine noch bessere Klangqualität an. Doch obwohl der im Labor gemessene Frequenzbereich tatsächlich größer ist als im herkömmlichen Angebot, verbesserte sich die Hörqualität im Test nicht.
Der ausführliche Artikel erscheint in der September-Ausgabe der Zeitschrift test (ab 26.08.2016 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/musikstreaming abrufbar. |